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Friedrich Merz abschieben?

Friedrich Merz ist für mich spätestens jetzt gesichert Rechtsradikal.

Er plant nicht mehr oder weniger als die deutsche Verfassung zu attackieren, um dann Menschenrechte außer Kraft zu setzen.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/solingen-cdu-chef-merz-fordert-aufnahmestopp-fuer-syrer-und-afghanen/100062960.html

Ich plädiere dafür Friedrich Merz abzuschieben. Deportiert ihn zusammen mit den Menschen gegen die er aufhetzt in einen Abschiebeknast und schiebt diesen rassistischen Black Rock Spion ab. Hindert ihn anschließend daran wieder einzureisen. Im Nahen Osten kann man grad gut leben! Sein Flug sollte dort hin gehen. Afghanistan bei den Taliban wäre ein tolles Ziel. Da kann er dann den Afghanen die Jahrelang die Bundesregierung unterstützten, erzählen warum Deutschland sie fallen gelassen hat, nachdem man den Taliban das Land überließ. - Sofern die überhaupt noch am Leben sind. Die Taliban werden nach der Machtübernahme wohl alle Kollaborateure hinrichten lassen haben, sobald sie sie ausfindig gemacht haben.

Was meint ihr? Sollten wir hart vorgehen gegen Staatsfeinde, die planen unsere Verfassung zu attackieren und Menschenrechte außer Kraft zu setzen? Vielleicht mit einem 5 Punkte Knallhartplan, der mit der Abschiebung von Rechtsradikalen wie Friedrich Merz einhergeht?

Und ja Merz bedient sich der selben Rhetorik und Argumentation wie die Rechtsradikalen um Höcke und Co. Dann darf und sollte man diesen Mann auch als das benennen was er in Wahrheit ist. Ein Rechtradikaler, der den sozialen und föderalen Rechtsstaat feindlich gegenüber gesinnt ist und dessen Abschaffung zum Ziel hat. Die Verfassung ändern zu wollen, um Menschenrechte außer Kraft zu setzen, ist ein Angriff auf die FDGO und unseren Staat wie er Art. 20 Abs. 1 - 3GG beschrieben ist.

Sollte Deutschland Rechtsradikale wie Friedrich Merz abschieben?

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Ja 10%
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Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

nein 63%
ja 32%
vielleicht 5%
Menschen, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Asyl, Einwanderung, Flüchtlinge, Grundgesetz, Grundrechte, Menschenwürde, Migranten, Migration, Rechtslage, Staat, Asylbewerber, illegale Einwanderung, Migrationspolitik

War der islamistische Terror von Solingen vermeidbar?

Dieser Fall steht leider beispielhaft für das staatliche Versagen beim Asylmissbrauch durch Menschen, die vor Einreise nach Deutschland in Sicherheit waren und daher in Deutschland keinen Asylanspruch hatten. Trotzdem verbleiben diese üblicherweise dauerhaft in Deutschland. Staatsversagen. Aus dem SPIEGEL:

Issa al H., der in Solingen offenbar drei Menschen erstochen hat, sollte nach SPIEGEL-Informationen im vergangenen Jahr abgeschoben werden.

Nach SPIEGEL-Informationen reiste al H. Ende Dezember 2022 nach Deutschland und stellte kurz darauf einen Asylantrag bei der Bielefelder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach den sogenannten Dublin-Regeln des europäischen Asylsystems wäre jedoch Bulgarien für ihn zuständig gewesen. Die deutschen Behörden stellten ein Übernahmeersuchen – die Bulgaren stimmten dem zu, der Syrer sollte dorthin überstellt werden.

Doch der Versuch einer Abschiebung scheiterte im Juni 2023. Die Behörden konnten al H. nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in einer ehemaligen Kaserne in Paderborn antreffen. Er war abgetaucht. Eine Ausschreibung zur Festnahme unterblieb wohl – offenbar, weil al H. als unauffällig galt und es ohnehin kaum ausreichend Abschiebehaftplätze gibt.

Im August lief die Überstellungsfrist ab, Deutschland war nun für seinen Fall zuständig. Die Bundesrepublik gewährte dem Syrer Ende 2023 subsidiären Schutz, den Geflüchtete aus dem Bürgerkriegsland häufig bekommen. Er wurde nach Solingen verteilt, wo er nach SPIEGEL-Informationen seit September 2023 lebte.

Ja 83%
Nein 17%
Islamismus, Migration

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