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Ist das deutsche Grundgesetz der Grund dafür, dass selbst ausreisepflichtige Asylbewerber in Deutschland bleiben können?

Als Grundrechte bezeichnet man staatlich garantierte Freiheits- und Gleichheitsrechte, die den Einzelnen vor dem Staat schützen. Sie sind für alle drei Säulen staatlicher Gewalt bindend und schränken ihre Macht ein. Also für Legislative (Gesetzgebung: Bundestag und Landtage), Judikative (Rechtsprechung: Gerichte) und Exekutive (ausführende Gewalt: Polizei und Behörden). 

Die Grundrechte sind ein wichtiger Teil des Grundgesetzes, der Verfassung von Deutschland. Sie stehen am Anfang von insgesamt 146 Regeln im Grundgesetz (Artikel). Einige dieser Regeln garantieren Dinge wie die Gleichheit aller Menschen, die Freiheit, seine Meinung zu äußern, die Freiheit der Presse, die Freiheit des Glaubens, die Freiheit, sich zu versammeln, die Freiheit, Vereinigungen beizutreten, die Freiheit, seinen Beruf zu wählen, die Privatsphäre seiner Wohnung, das Recht auf Eigentum und das Recht auf Asyl.

Viele der Grundrechte sind auch Menschenrechte. Das bedeutet, dass diese Menschenrechte in Deutschland vor Gericht eingefordert werden können. Die Menschen, die das Grundgesetz geschrieben haben, haben die Grundrechte besonders geschützt: Man darf sie nicht grundlegend ändern, und wenn es kleine Änderungen gibt, müssen der Bundestag und der Bundesrat diesen Änderungen mit einer großen Mehrheit zustimmen.

https://www.menschenrechte.jugendnetz.de/glossar/grundrechte

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Findet Ihr es gut, dass wir Asylbewerber aufnehmen, die bereits vor Verfolgung sicher sind, da sie aus der EU zu uns gelangen?

Der Syrer, der in Solingen drei Unschuldige ermordete, war ein typischer Fall. Einreise 2022 über Bulgarien. Dann Weiterreise nach Deutschland. Dort Asylantrag gestellt. Unterbringung als Asylbewerber mit den zugehörigen Geldleistungen. In Bielefeld. Dann wurde an Bulgarien ein Antrag gestellt, der Syrer soll dort seinen Asylantrag stellen. Der Syrer war aber nicht auffindbar, als man ihn abholen wollte, um ihn nach Bulgarien zu bringen. Dann lief die Ein Jahres-Frist ab, in der man ihn nach Bulgarien hätte bringen können. Der Syrer war wieder in der Asylunterkunft. Die Behörden hatten keine Lust, ihn nach Syrien abzuschieben. Er wurde als „subsidiär“ schutzbedürftig in Deutschland belassen. Lebte nun im Flüchtlingsheim in Solingen. Bekam Geld und Unterkunft von Deutschland. Und brachte dann mehrere „Ungläubige“ um.

Im letzten Jahr kamen über 350.000 Asylbewerber nach Deutschland. Fast alle schon in Sicherheit, als sie einen Asylantrag stellten, weil sie auf dem Landweg nach Deutschland kamen. Die wollen lieber nach Deutschland, weil sie es in Italien, Griechenland, Bulgarien offenbar doof finden. Top-Herkunftsländer: Syrien, Türkei, Afghanistan, Iran, Irak. Trotzdem nehmen wir diese Leute auf und werden sie praktisch nie wieder los.

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Migration, Asylpolitik

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