Dieser Fall steht leider beispielhaft für das staatliche Versagen beim Asylmissbrauch durch Menschen, die vor Einreise nach Deutschland in Sicherheit waren und daher in Deutschland keinen Asylanspruch hatten. Trotzdem verbleiben diese üblicherweise dauerhaft in Deutschland. Staatsversagen. Aus dem SPIEGEL:
Issa al H., der in Solingen offenbar drei Menschen erstochen hat, sollte nach SPIEGEL-Informationen im vergangenen Jahr abgeschoben werden.
Nach SPIEGEL-Informationen reiste al H. Ende Dezember 2022 nach Deutschland und stellte kurz darauf einen Asylantrag bei der Bielefelder Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Nach den sogenannten Dublin-Regeln des europäischen Asylsystems wäre jedoch Bulgarien für ihn zuständig gewesen. Die deutschen Behörden stellten ein Übernahmeersuchen – die Bulgaren stimmten dem zu, der Syrer sollte dorthin überstellt werden.
Doch der Versuch einer Abschiebung scheiterte im Juni 2023. Die Behörden konnten al H. nicht in seiner Flüchtlingsunterkunft in einer ehemaligen Kaserne in Paderborn antreffen. Er war abgetaucht. Eine Ausschreibung zur Festnahme unterblieb wohl – offenbar, weil al H. als unauffällig galt und es ohnehin kaum ausreichend Abschiebehaftplätze gibt.
Im August lief die Überstellungsfrist ab, Deutschland war nun für seinen Fall zuständig. Die Bundesrepublik gewährte dem Syrer Ende 2023 subsidiären Schutz, den Geflüchtete aus dem Bürgerkriegsland häufig bekommen. Er wurde nach Solingen verteilt, wo er nach SPIEGEL-Informationen seit September 2023 lebte.