Vorvermieterbescheinung - wenn noch nicht gekündigt wurde?
Oft wird bei neuen Mietverträgen eine Vorvermieterbescheinigung verlangt. Dazu habe ich mir einige Muster angeschaut. Eigentlich immer wird bescheinigt, a) von wem die Kündigung erfolgt ist und wie (z.B. fristgerecht) und b) dass es keine Ausfälle bei den Mietzahlung gab. Eine Bescheinigung kann ich versuchen anzufordern - ABER: Eine Kündigung habe ich noch gar nicht ausgesprochen. Das wäre ich ja erst machen, wenn ich den Zuschlag erhalte. Wie gehe ich also mit dem ersten Punkt um? Wie kann man es lösen, wenn der Mietvertrag noch nicht gekündigt wurde?