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Nachbarn parken Garageneinfahrt zu, ist das erlaubt?

Guten Abend/Tag. Ich wohne jetzt seit fast 17 Jahren mit meinen Eltern in einem Mehrfamilienhaus mit Garage und dazugehörender Garageneinfahrt. Seit ca 1 1/2 wohnen nebenan neue Nachbarn, die anfangs nur ab und zu, ihr Fahrzeug auf unserer Einfahrt gepackt haben um die Einkäufe hochtragen zukönnen. Aber seit etwas längerem parken sie schon fast jeden Tag durchgehend da, sie warten bis wir in der Garage sind und stellen sich direkt hin, so das wir nichtmal Besuch empfangen kann der sich dort hinstellt. Um es noch genauer zu beschreiben, die Hofeinfahrt samt Garage gehört zu unserem Mehrfamilienhaus und die Nachbarn wohnen neben dran im Haus. Es war seit jeher so geregelt das die Hofeinfahrt auch wirklich nur für unser Haus (also unsere Wohnung, und die Nachbarn über uns) gedacht ist. Dies steht auch im Mietvertrag, jetzt sagen besagte Nachbarn aber das sie das Fahrzeug nur noch entfernen wenn wir in die Garage müssen sonst nicht mehr. Wir hätten kein Anrecht auf den Hof, da der für alle wäre, dies hätte ihr Vermieter ihnen gesagt und das wir Quatsch(!) erzählen und NUR die Garage hätten. Aber ich kenne so das eine Garageneinfahrt freigehalten werden muss, allein wenn man Nachts schon mal dringend weg muss. Wir haben noch ein kleines Kind da. Die Garageneinfahrt ist laut unseren Nachbarn auch kein Mietsrecht. Weiß eventuell einer wie die Sachlage da aussieht? Man kann meiner Ansicht nach, nicht dauernd eine Garageneinfahrt zuparken. Vorallem ist das ein anderes Haus, wir sind Hausnummer 13 und die 15. Das Haus in dem die Wohnen hat keinen direkten Hof. Ist dies rechtens von den Nachbarn?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachbarn, Auto und Motorrad

Vermieter ändert Nachmietereinzugstermin. Rechtens?

Mein Freund und ich haben im Internet eine Wohnung gefunden und diese bekommen. Sie ist größer als unsere jetztige Wohnung und kaum teurer. Daraufhin habe ich mich mit der Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und diese darüber informiert. Wir haben vereibart, dass ich einen Nachmieter suchen kann und wir somit früher aus unsere Mietvertrag kommen können. Wir haben daraufhin eine Anzeige geschaltet und unsere Wohnung zum 1.9 für einen Nachmieter angeboten. Es gab viele Interessenten und wir haben daraufhin der Hausverwaltung vier potenzielle Nachmieter vorgelegt. Mit allen war mündlich vereinbart, dass die Küche übernommen werden muss und fester Einzugtermin der 1.9 ist. Alle haben diesem Zugestimmt.

Nach kurzer Zeit bekamen wir eine Bestätigung der Hausverwaltung. Sie habe sich für einen Nachmieterin entschieden. (alleinstehende Frau mit leitender Funktion). Daraufhin traten wir mit der Nachmieterin in Kontakt um alles weitere zu klären. Nach 5 tägigen warten kam eine Antwortmail. Sie wird die Küche nicht nehmen und habe einen Vertrag jetzt ab 1.10 unterschrieben..

Somit haben wir jetzt das Problem die Küche doch nitnehem zu müssen. Damit kann ich noch eigigermaßen Leben. Jedoch einen Nachmieter zum 1.9 zu suchen und dann wird ein Vertrag zum 1.10 ausgemacht finde ich schon sehr frech. Hat man da irgendwas in der Hand? So müssen wir jetzt ein Monat doppelt Miete zahlen. Unser Hinweis das wir ja noch andere potenzielle Nachmieter für den 1.9 gehabt hätten würde ignoriert. Mehrere junge Paare, dedoch mit Bürgschaften und Nebenjobs..

Vielleicht kann mir jemand helfen..

Recht, Mietrecht

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