Darf der Vermieter meine Haustür abschließen?

14 Antworten

Soweit ich informiert bin, darf der Vermieter keinen Schlüssel besitzen, mit dem er deine Wohnung öffnen könnte. Auch nicht wegen eventuellem Brandes oder Rohrbruch etc. Da findest du im Internet diverse Gesetzestexte zu bzw. gerichtliche Entscheidungen.

Da dein Vermieter den Schlüssel unter Garantie nicht raus rücken wird, würde ich es genau so machen, wie du es beschrieben hast:

Darf ich das Schloss auswechseln und ihm keinen Ersatz Schlüssel geben ?
Und sobald ich ausziehe das alte wieder reinmachen ?

Wird zwar immer noch Ärger geben, aber du bist im Recht.

Edit: Da hier so viele falsche Antworten kommen, habe ich das mal raus gesucht.

Ein Mieter darf in seiner Wohnung das Schloss austauschen. 

https://www.hausjournal.net/mietwohnung-schloss-austauschen

Und diese Seite ist nur eine von vielen.

Krone1234567890 
Fragesteller
 27.08.2019, 08:24

Oh super, das war sehr hilfreich, vielen lieben Dank :-)

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Darf ich das Schloss auswechseln und ihm keinen Ersatz Schlüssel geben ?
Und sobald ich ausziehe das alte wieder reinmachen ?

Genauso ist es richtig :-)

Du kannst auch vom Vermieter den Schlüssel verlangen, aber warum sich Stress machen, wenns durch Schlosstausch einfacher geht.

Der Vermieter darf ohne dein Einverständnis auch keinen Schlüssel haben....

fragnet2010  28.08.2019, 08:15

Genau so.

Und wenn der Vermieter nach Aufforderung nicht alle Wohnungsschlüssel zurückgibt, Austausch des Schlosses – natürlich seine Kosten.

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  1. Aus Versicherungtechnischer Sicht muss die Wohnung gegen unbefugten Zutritt verschlossen sein. Dazu gehört das abließen dazu. Dieses musst DU machen.
  2. Der Vermieter darf KEINEN Schlüssel OHNE deine Einwilligung haben.
  3. Du darfst das Schloss auswechseln und ein Neues einsetzen. Das Alte muss aber beim Auszug wieder eingebaut werden.
  4. TIP: Den Türgriff wechseln gegen einen Türknauf, der nicht drehbar ist. So kannst du die Tür hinter dir zuziehen und die WEohnung ist verschlossen, da sie dann nur noch durch einen Schlüssel oder Gewalt geöffnet werden kann.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Krone1234567890 
Fragesteller
 27.08.2019, 08:32

Ich habe einen Türknauf, und die Wohnungstür geht NUR mit einem Schlüssel auf... das ist wie in einem Mehrfamilienhaus, jeder hat 2 Schlüssel, einen für den Gebäudeeingang und einen für seine eigene Eingangstür

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Deepdiver  27.08.2019, 08:36
@Krone1234567890

ok, dann ist der Versicherungsschutz schon gegeben, wenn die Tür ins Schloss fällt und nicht ohne Schlüssel geöffnet werden kann.

Wechsel das Schloss aus und der Vermieter hat keinen Zurtitt mehr zu der Wohnung.

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bwhoch2  27.08.2019, 08:56
nur noch durch einen Schlüssel oder Gewalt

Irrtum: Hab schon mal dem Mann vom Schlüsseldienst zugeschaut, wie er eine auf diese Weise verschlossene Tür ganz ohne Schlüssel und ganz ohne Gewalt geöffnet hat. Er brauchte noch nicht einmal ein Spezialwerkzeug. Seither weiß ich auch, wie das geht.

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Bei uns steckt meistens Tag und Nacht seit eh und je ein Schlüssel in der Haustür.

Auch mein Auto Schließe ich nie Zuhause ab.

Ich sehe ganz ganz praktisch anderen geht es einen Kehricht an ob ich abschließe oder nicht, es geht um mein Hab und Gut nicht um ihres.

Da du ja nicht einmal einen Tür Griff und nur einen Knauf hast Frage ich mich was ihm Einfällt deine Tür mit einem Schlüssel zu öffnen und zu kontrollieren ob diese abgeschlossen ist.

Die Beschreibung der Situation bei Dir ist leider etwas ungenau. Ich vermute mal:

Mit 2 Haustüren meinst Du die Wohnungstür und die für Deine Wohnung separate Haustür, oder?

Aus der Beschreibung, dass der Vermieter im Rest des Hauses wohnt, läßt sich leider nicht entnehmen, ob er eine eigene Haustür hat oder ob Ihr eine gemeinsame Haustür benutzt, die sowohl vom Vermieter, als auch von Dir zum Verlassen und Betreten des Hauses benutzt werden muss.

Habt Ihr also eine gemeinsame Haustür, geht es um Deine Wohnungstür. Natürlich darf er diese abschließen, aber er zeigte damit, dass er einen Schlüssel hat, den er eigentlich nicht mehr haben dürfte, es sei denn Du hast es ihm erlaubt, einen für Notfälle aufzubewahren. Ist das nicht der Fall, kannst Du natürlich den Zylinder austauschen, aber der Vermieter wird darüber nicht glücklich sein, wenn das ohne Mitteilung geschieht. Und auch wenn Du es ihm mitteilst, wird er evtl. säuerlich reagieren. Das könnte bei Dir zu einem Problem werden, auch wenn Du im Recht bist.

Was wäre wenn ich früher nach Hause gekommen wäre und er mich eingeschlossen hätte und es würde brennen ???

Bei dem Gedanken an einen Brand, der Dir bestimmt nicht zum ersten Mal kam, solltest Du Dir generell eine Fluchtstrategie überlegen. Das macht sinnvollerweise jeder.

Auf welchem Weg kann ich meine Wohnung verlassen? Ganz normal durch die Türen, wenn z. B. die Küche brennt? OK!

Was wenn Feuer im Flur ist? Wie sieht es aus mit Fenster, Terrassen- oder Balkontür?

Wenn es so ist, dass jeder seine eigene Haustür (nicht Wohnungstür) hat, reicht es natürlich für Einbruchschutz aus, wenn Du die äußere Haustür abschließt. Auch dafür sollte dann der Vermieter keinen Schlüssel haben, es sei denn die Haustür benötigt er für den Zugang zu noch weiteren, von Dir nicht gemieteten Räumen.

Und schließlich: Du wohnst in einem Zweifamilienhaus, also neben Vermieter nur noch Du als Mietpartei. In dieser Situation hat der Vermieter eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit. Kündigung ohne Begründung, aber mit um drei Monate verlängerter Kündigungsfrist. (§573a BGB)

Soltest Du also Deine Wohnung noch längere Zeit benötigen, wäre es sinnvoll, sich gut mit dem Vermieter zu verständigen.