Vermieter ändert Nachmietereinzugstermin. Rechtens?

7 Antworten

In diesem Fall kann der Vermieter entscheiden, mit wem er einen neuen Mietvertrag eingeht. Wenn es Eure Küche ist und der Nachmieter möchte diese nicht, ist es klar, daß Ihr sie mitnehmen müßt. Die doppelte Miete ist Euer Pech, normal muß der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist gar keinen Nachmieter akzeptieren, das ist dann schon eine Gefälligkeit von ihm.

Der Vermieter braucht eure Nachmietervorschlaege nicht zu akzeptieren (und wenn, haette er ohnehin 3 Moante Zeit, um sich zu entscheiden). Er kann vermieten an wen er will und ab wann er will.

Allein der Vermieter entscheidet an wen er zu welchem Zeitpunkt vermietet. Der kann auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Er kann mit dem von euch gesuchten Nachmieter auch einen Vertrag schließen, der erst mit Ende eurer Kündigungsfrist beginnt. Dagegen kannst du nichts machen.

Unterstellt, eine Nachmieterstellung ist mietvertrglich nicht ausdrücklich vereinbart und wir reden von deutschem Mietrecht, könnt ihr freiwillig und selbt mit Zustimmung des VM so viele Nachmieter stellen, wie ihr wollt.

Euer Mietvertrag und damit Mietzahlungspflicht endet erst mit gesetzl. Kündigungsdatum und allein Euer Vermieter entscheidet, mit wem er dazu vorfristig einen Nachmietvertrag eingeht. Dass ihr Doppelmieten vermeiden woll, darf ihm wie dem Nachmieter schnurz sein. Was ist daran frech? Offenbar wollen die Nachmieter auch erst nach Beendigung ihres alten Vertrages eure Wohnung neu mieten und genau dasselbe wie ihr, nämlich nicht zwei Monate zwei Wohnungen zahlen?

Ebenso darf euer VM aus Rechtsgrund Rückbaupflicht eure EBK aus seiner Wohnung entfernt verlangt - der Nachmieter muss die keinesfalls übernehmen, nur weil er das in Aussicht gestellt hat oder ihr das gerne hättet. Einen wirksamen Kaufvertrg habt ihr nicht geschlossen und selbst wenn, müsst ihr die Küche trotzdem ausbauen, wenn der VM das verlangt.

Nur wenn ihr nachweisen könnt, das ihr zum 01.09. einen wirksamen aufhebungsvertrag it dem vermieter abgeschlossen habt.

Sonst gilt die Kündigungsfrist gegen dir ihr wenig tun könnt. Es gibt keinen Rechtsanspruch sich früher aus einem Mietvertrag zu lösen nur weil man einen Nachmieter hat.