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Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten

Ölheizung oder Gasheizung?

Hallo,

Ich wohne seit 12 Jahren in meiner Wohnung und bei Einzug sagte mir das Städtische Versorgungswerk ich hätte einen Fernwärmeanschluss und zahle somit für Strom und Gas mit monatlichen Abschlägen (jährlich ca +-800) separat zu den Nebenkosten, diese sind ca 150€ in denen laut Mietvertrag auch die Heizkosten enthalten seien. Es kommt also jährlich der Heizungsableser.

Doch zusätzlich bekomme ich vom Vermieter noch eine. Nebenkosten Rechnung in denen ich seit Anbeginn immer mehr nachzahlen muss. Anfangs waren es ca 200€ manchmal teils 900€ und diese Preissteigerung läge an meinen Heizkosten. Der Vermieter sagt es wird mit Öl geheizt. Mir ist in all den Jahre noch kein Öl Tanker aufgefallen und auch kein Anschluss außerhalb des Hauses. Im Keller gibt es einen abgeschlossenen Raum in dem sich angeblich der ÖlTank befindet, doch ich habe ihn noch nie gesehen. Doch es hängen vom Versorgungsnetz Hinweisschilder falls Gasgeruch feststellbar seie.

Im Badezimmer habe ich einen Durchlauferhitzer - Gas.

Ich zahle summa summa rum jährlich ca mind. 1500 für Strom Gas und Öl-Verbrauch.

Nun zu meiner Frage:

Ist es richtig dass ich Gas für die Erhitzung von Wasser und Öl für die Heizung habe?! Oder handelt es sich um eine falsche Verbrauchsabrechnung? Und wenn ja, dann seitens des Vermieters oder seitens des Versorgungsnetzes?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten

Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten

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