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Vermietete Räume: Überbelegung und Fehlnutzung?

Ein Mietvertrag wurde zwischen zwei Hauptmietern und dem Vermieter geschlossen.

Vereinbart wurde, dass die Nutzung des Mietobjekts für vier Personen vorgesehen ist und dass Änderung der Nutzung, Überlassung oder Untervermietung der Räume nur nach Zustimmung des Vermieters zulässig sind.

Inzwischen wohnen im Mietobjekt bis zu acht Personen, während vier Personen offiziell im Mietobjekt gemeldet sind.

Der Vermieter erfährt, dass er nicht berechtigt sei, Auskunft darüber zu bekommen, wer genau, wann, wie lange und wie oft die anderen Personen vier sich in den vermieteten Wohnräumen aufhalten. Der Grund dafür ist, dass es nahe Familienangehörige sind, für die ein berechtigtes Interesse bestehe, in den Mieträumen zu wohnen.

Unter die nahen Familienangehörigen können sich auch deren Freund/innen mischen, sodass eine Meldepflicht eines Teils der zusätzlichen Bewohner*innen besteht. Allerdings ist die Chance gering, in diesen unklaren Verhältnissen festzustellen ob und wenn ja wie lange und häufig familienferne Personen im Mietobjekt wohnen

Zwei Nebenwirkungen der Überbelegung und Fehlnutzungen sind, dass

a) ein kleines Gäste-WC mit Dachschräge als Bad nacheisbar von vier Personen genutzt wird. Eine Verstopfung des WCs wurde soeben (kosten-)aufwendig behoben. Ob die Mieter versichert sind bzw. die Rechnung in vierstelligem Bereich zahlen können, wird in den nächsten Tagen mit den Mietern geklärt.

b) ein Zelt auf der Terrasse dauerhaft aufgebaut wurde. Der Übergang zwischen dem Haus und dem Zelt bildet eine dauerhaft ausgerollte Markise, die zum Sonnenschutz und nicht als Regendach eingesetzt werden darf. Auch hier wird in den nächsten Tagen ein Gespräch mit den Mietern geführt.

Die Fragen des Vermieters sind:

Wie kann er geltend machen, dass ihm die Überlassung der Mieträume und -Gegenstände an die Mieter mit ihren Mitbewohner*innen- oder Untermieter*innen nicht zugemutet werden kann?

Könnte er dazu fordern, dass die Raumnutzer*innen, die sich über die vier Personen hinaus im Mietobjekt aufhalten, klar definiert werden und sie ihre Nutzungszeiten genau angeben?

Wann ist die Grenze erreicht, bei der die Fehlnutzung von Räumen und Gegenständen als solche anerkannt wird, mit der die Abnutzung des Mietobjekts unverhältnismäßig stark beschleunigt ist?

Es kann jetzt schon sein, dass die beiden Hauptmieter die bis heute eingetretenen Schäden im WC und an der Markise nicht ausgleichen können.

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Nachbarin Beschwerd sich andauernd?

Also wie schon in der Beschreibung steht, beschwert sich die ganze Zeit die Nachbarin. Beim aller ersten Mal hat sie direkt den Objektleiter angerufen und hat gesagt, dass ich zu laut bin beziehungsweise mein Sohn. Also ein Kind hat manchmal Trotzphase ist manchmal krank und danach weint er manchmal auch nachts, wenn er zum Beispiel was trinken möchte, oder Sonst irgendwas und wer Kinder hat er versteht das bestimmt auch da kam der Objektleiter auch vor meiner Haustür und hat gemeint ja das ist normal. Man kann bis 22:00 Uhr schon laut sein aber man sollte schon Rücksicht nehmen.

Dann beschwert sie sich, weil ich mein Balkon sauber mache beziehungsweise ich habe ihn mit dem Mob sauber gemacht, weil es schönes Wetter war und ich dachte mir ich mache es sauber weil das Fliesen draußen liegen so gesehen dann beschwerst sie sich, dass ein paar Spritzer runtertropfen ich sage zu ihr, ja ich nehme Rück Sicht aber kommen Sie nicht andauernd von meiner Haustür dann hatte ich dann direkt auch den Objektleiter angerufen aber sie hatte schon vorher angerufen und hat sich beschwert, dass ich mein Balkon sauber gemacht habe da sie aber kein Deutsch kann. Redet ja ihre Tochter für Sie, und danach rufe ich den Objektleiter an und er meinte zu mir ja, was sie machen können ein Protokoll führen meine Frage wäre jetzt was bringt eigentlich ein Protokoll?

Und jetzt um 20:20 Uhr kommt sie mir und schlägt gegen die Heizung. Das sind so ältere Heizungen. Da sind so Stangen und da gegen die Stangen schlägt sie sorry ich weiß grad nicht wie d.h. dann schlägt sie gegen die Heizungen und dann gehe ich runter und frage sie. Was ist eigentlich ihr Problem? Dann kommt die Tochter vor die Tür und guckt mir in die Augen und sagt mir, ich weiß nicht was ihr schäbiger Sohn da oben macht, warum er so laut ist obwohl mein Sohn schon am schlafen ist dann sage ich zu ihr. Mein Sohn ist aber schon lange am schlafen dann guckt sie mich an und sagt mir ja wer macht dann den Lärm danach gucke ich sie erst mal nur so an, weil ich erst mal realisieren musste, dass sie mein Sohn gerade schäbig genannt hat , dann knallt sie eiskalt die Tür vor meiner Nase zu. Was soll ich denn machen? Ich verstehe nicht ich weiß nicht mehr weiter. Das ist nicht das erste Mal, dass sie gegen die Heizungen haut oder gegen die Wände haut. Also Decke was bringt mir ein Protokoll, wenn ich da mal fragen darf, soll ich Montag direkt wieder bei dem Objekt Leiter anrufen oder wie sollen wir vorgehen? Ich versteh es ehrlich gesagt nicht. Tut mir echt leid, dass ich so viel geschrieben habe. Ich hoffe jemand hatte das schon mal von euch oder kann mir sagen was ein Protokoll ist also was es mir bringt und liebe Grüße

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Der aktuelle Vermieter in Mieterselbstauskunft?

Hallo,

Ich werde demnächst umziehen. Einer der Gründe ist, dass ich mit meinem Vermieter absolut nicht klar komme und einfach da weg will ohne Stress. Es gibt da viele persönliche Gründe, aber vorallem, weil er mir mitten im Winter (während ich eine lautstarke Bronchitis hatte, die er definitiv mitbekommen hat, weil er über mir lebt) die Heizung abgestellt hatte (ich hätte zu viel geheizt - es ist eine Kellerwohnung und es ist unglaublich schwer, die 25m² im Januar bei -10°C warm zu halten), ich meine Räume nie ganz privat habe (die Küche ist von dem Rest meiner Räume durch den Hausflur abgetrennt und es gibt keinen Schlüssel für die Küche) und er auch öfters belanglosen und teils demütigenden Smalltalk führen will (einmal stand ich nur im Bademantel in der Küche) und mich bei den Nachbarn schlecht gemacht hat. Die Wohnung war ein Schnapper, um schnell von meinen Eltern wegzukommen in meine Unistadt. Mittlerweile ist auch überall Schimmel durchgekommen (weil diese Wohnung so schlecht zu lüften wie sie zu heizen ist), den ich natürlich immer dokumentiert habe, aber ich reagiere auf Schimmel mit Hustenanfällen und lebe mittlerweile eigentlich nur noch bei meiner Freundin und komme nur zur Wohnung, um zu lüften, Wasser durch die Rohre laufen zu lassen etc, weil ich sonst nicht schlafen kann durch den Husten.

Nun möchten die meisten Vermieter eine Mieterselbstauskunft, wo man die Kontaktdaten des jetzigen Vermieters angeben soll. Ich möchte allerdings, dass mein jetziger Vermieter so wenig wie möglich erfährt darüber, wohin, warum und mit wem ich umziehe. Er ist einfach generell unangenehm und ich will keine Konfrontation.

Kann ich den neuen Vermietern sagen, dass sie bestimmte Dinge bei einer Kontaktaufnahme verschweigen sollen? Ich habe auch Angst, dass mein jetziger Vermieter ein schlechtes Bild über mich malt bezüglich Heizungsnutzung und den Schimmel, der schon da war, nachdem ich einen Monat erst die Wohnung hatte, aber den er natürlich auf mich schieben könnte etc. Kann ich bei der Mieterselbstauskunft schon sagen, dass er wahrscheinlich unproportional schlechte Dinge über mich aussagen würde, nur, damit ich keine andere Wohnung bekomme?

Nein, ich möchte nicht gegen meinen aktuellen Vermieter rechtlich vorgehen oder sonst was. Ich will einfach raus da, aber ich befürchte, er würde das verhindern wollen, weil er ja trotzdem Geld machen will.

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Schönheitsreparaturen bei Auszug Klausel Mietvertrag?

Hallo Zusammen,

im meinem Mietvertrag ist in §18 folgendes Geregelt

Endet das Mietverhältnis so ist der Mieter verpflichtet die Kosten für Schönheitsreperarturen (Tapezieren Streichen Türen Rahmen und Heizkörper). Aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäfts an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen. Wobei die nach genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen

Liegen die Schönheitsreperarturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück zahlt der Mieter 25 % der Kosten aufgrund eines Voranschlag eines Malerfachgeschäft länger als 10 Jahre dann 90 %

Die Regelung tritt im Allgemeinen in Kraft wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die Fristen kommen je nach Zustand in Anwendung

Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtung durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperarturen abwenden wenn der die Arbeiten auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe vornimmt bzw. vornehmen lässt.

Den vollständigen Text habe ich als Bild angefügt.

Ich wohne jetzt seit 11 Jahren in der Wohnung und habe die Renoviert übernommen und musste nichts machen. Die Wände Streichen kann ich tun da ich dies sowieso vor hatte wenn ich weiter in der Wohnung geblieben wäre. Der Rest müsste in der Formulierung nichtig sein.

Die Wände haben es teilweise nötig. Die Türen (braun) sehen noch sehr gut aus. Sind vermutlich auch die ersten (Haus ist aus den 70er).

Wie sehen es hier die Experten. Ist der Vertrag so nichtig ??

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