Mietwohnung Schönheitsreparaturen bei Übergabe?
Hallo zusammen,
meine Freundin und ich wohnen seit März diesen Jahres in einer Mietwohnung, welche wir zum 30.11.2021 gekündigt haben.
Nun bin ich etwas unsicher ob wir für die Übergabe gewisse Schönheitsreparaturen übernehmen müssen.
Im Mietvertrag steht die Klausel:
"Schönheitsreparaturen umfassen das Anstreichen und tapezieren von Wänden und Decken, das streichen der Fussböden bzw. die fachgerechte Reinigung der Teppichboden, das streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen.
Bedeutet das, dass wir zum Auszug streichen müssen?
Sogesehen sieht die Wohnung aktuell besser aus, als zu dem Zeitpunkt wo wir sie übernommen haben, da ich ein paar Stellen gestrichen und ausgebessert habe.
Im Übergabeprotokoll steht:
Die Mietwohnung wurde in einem gepflegten Zustand übergeben.
Außerdem passen zwei der Wohnungstüren bereits seit kurz nach dem Einzug nicht mehr richtig in die Zarge. Man muss etwas mehr Kraft aufbringen. (Die Türen sind bestimmt 30 Jahre oder noch älter)
Wer ist dafür zuständig?
Danke für eure Hilfe !