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Vermieter behält meine zu viel gezahlte Miete nach Kündigung ein?

Hallo ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor ein paar Monaten in meiner Wohnung ein paar Mieten im voraus gezahlt was sich jetzt als Fehler herausstellt, denn ich habe den Mietvertrag jetzt gekündigt und bin ausgezogen, die Wohnung steht jetzt seit etwa einem Monat leer.

Ich habe mit meinem Vermieter den ganzen Monat diskutiert das er doch bitte mir die zu viel gezahlten Mieten mir überweisen soll, was er aber einfach nicht machen möchte. Er meinte zu mir das er die Mieten behalten möchte bis er die Wohnung gesehen hat und schauen will ob es Reperaturkosten gibt die höher als die zurückgelegte Kaution entsprechen.

So heute hat er sich die Wohnung nun angeschaut und meinte das sie eigentlich ganz gut ausschaut es aber ein paar schmutzige stellen gibt die ich bitte reinigen solle, dabei handelt es sich lediglich um Fenster und Heizungen die ich nicht geputzt hatte. Ich meinte dann also zu Ihm das er mir doch bitte die 2 zu viel gezahlten Mieten geben soll, da er ja sieht, dass es sich lediglich um Putzangelegenheiten handelt und in der Wohnung keine großen Beschädigungen sind die große Kosten verursachen würden.

Er blieb aber stur und meinte das er mir die Mieten immer noch nicht geben will, ich diskutierte wieder mit ihm und meinte für was er das denn nun behalten will es sind keinerlei Beschädigungen in der Wohnung was das rechtfertigen würde. Er meinte daraufhin wenn er eine Putzkraft beauftragen würde die dann die Wohnung reinigen würde wären die Kosten weit über der Kaution deshalb behält er die 2 Mieten vorerst ein. Die Kaution beträgt 1000€ und die 2 Mieten 1140€.

Was kann ich nun machen, kann er überhaupt diese 2 Mieten einbehalten? Ich bin am verzweifeln ich brauche dieses Geld ich habe Rechnungen zu zahlen.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter

Zwickmühle und Risiko - Kann erst der neuen Wohnung zusagen wenn der neue Nachmieter ein Okay bekommt, die Antwort zieht sich aber - juristische Sichtweise?

X ist in einer Zwickmühle.

X darf eine Wohnung fristlos verlassen wenn ein Nachmieter (N) reinkommt.

N hat eine schwierige Situation:

  • will zwingend aus der Wohnung die er hat raus
  • zahlte bisher seine Miete bar
  • hat mehrere Jobs und ist selbstständig
  • fühlt sich vom Vermieter belästigt
  • Vermieter sagte es sehe gut aus...
  • hat Wohnung gesehen und sie ist billiger als seine

X hat ein Zeitproblem:

  • hat wenige Angebote, nur wenige Tage Urlaub für Umzug geplant
  • Umzug ist für Job wichtig, sonst lange Busfahrten
  • hat eine Wohnung fliegen lassen, weil der Vermieter nicht N zusagte, weil N bis vor 2 Tagen im Urlaub wahr und der Kontakt schleift
  • X hat erneute Whg. Besichtigung und möchte eigentlich sofort zusagen, bevor sie auch weg ist, Zeitrahmen ist aktuell unbekannt. Möglich dass ich hier 1-2 Tage rausholen könnte mit einer mündlichen Zusage - Siehe Zwickmühle/ Risiko
  • X hat keinen Mietvertrag sondern zahlt nur regelmäßig Miete (Kulanz), wichtig für ggf. juristische Sichtweisen

Zwickmühle:

  • Wenn X der Whg. zusagt, und N die Whg. von X nicht bekommt, steht die Whg. von X leer und X hat gegen Verträge verstoßen (die offiziell nicht existieren)
  • N ist die einzige Option die der Vermieter hat, so scheint es
  • N seine Situation ist "dringlich"
  • X seine Situation ist dringlich
  • Diese Wohnung muss auch dringlich weg
  • Der Vermieter hat noch kein okay gegeben bzw. hat N noch nichts unterschrieben, es gibt nur die Wagnis und mündliches...

Risiko...entweder X zahlt zwei Mieten bis er einen Nachmieter hat (wahrscheinlich N oder irgendwer), ohne dass der Vermieter weiß, dass X schon raus ist/ umzieht...oder N bekommt das okay und darf rein.

N könnte die Miete schon zahlen, über mich...doch hat er noch nicht die Wohnung...jurisitsche Frage...geht sowas um den Vermieter in zugzwang zu führen? Kann man den Vermieter unter Druck setzen?

Soll X das Wagnis eingehen auch wenn er dann vermutlich 1200€ Miete zusammen zahlen müsste (was er für einen Monat theoretisch könnte)? Dazu muss aber ein Nachmieter da rein!

Danke fürs lesen und grübeln.

Miete, Recht, Risiko, zwickmuehle

Ist der Vermieter zuständig bei einem Reparaturfehler durch die Handwerker?

Hi :) 

Ich habe einen Mangel aufgrund eines Wasserschadens in der Jalousien-Abdeckung zügig bei meinem Vermieter angezeigt/mitgeteilt. Nach seiner Besichtigung Anfang Juli vor Ort hatte ich ihm bis Ende Juli Zeit gegeben, sich mit den zuständigen Handwerker auseinander zu setzen. Jetzt kam ein Brief vom ihm zurück, in der er zwar Abhilfe bezüglich des Schadens schafft, aber behauptet, ich sei dafür zuständig. Denn ich hatte damals ja die Annahme der Reparatur gemacht. Allerdings war Grund der Reparatur die defekte Jalousie, nicht die Abdeckung. Weshalb damals die Funktionstüchtigkeit der Jalousie geprüft hatte und als Laie keinen Fehler in der Abdeckung erkennen konnte. 

Auch das Gutachten, was er in dem Brief erwähnt, war ein Vorschlag bezüglich seiner damaligen Behauptung, dass ich den Schaden aus Fahrlässigkeit selbst versucht hätte. 

Wie kann ich hier vorgehen? Ich möchte letzten Endes nicht am Ende keine gemindert Kaution bekommen, weil der Schaden besteht bzw schlimmer werden kann und der Vermieter versucht mich in die Verantwortung zu drängen, obwohl er die Unversehrtheit der Wohnung zum Wohnen garantieren müsste.

Ich habe übrigens den Auftrag in seinem Auftrag, aufgegeben (er hat mit dies damals telefonisch aufgetragen, weshalb kein schriftlicher Beweis vorliegt, außer eine Mail an die Handwerker, dass dies telefonisch mit meinem Vermieter ausgemacht wurde)

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Wohnung, Miete, Recht, Reparatur, Handwerker

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