Freund zieht in Wohnung dazu, Mieterhöhung?
Hallo,
und zwar überlegt mein Freund aus finanziellen und familiären Gründen ab Januar zu mir zu ziehen. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einer 60m² Wohnung. Nun stellen sich mir einige Fragen.
Muss er sich ummelden, wenn er weniger als 6 Monate hier leben würde? Ich hatte nämlich gelesen, dass wenn man bereits einen Wohnsitz hat und man sich nicht länger als 6 Monate in einer Wohnung aufhält, man sich nicht ummelden müsse (BMG § 27 Absatz 2). Vorausgesetzt, er würde bei seinen Eltern angemeldet bleiben. Ob er nach 6 Monaten sich eine Wohnung sucht oder wir zusammen in eine andere ziehen, steht noch offen.
Die nächste Frage wäre, ob er trotzdem als Untermieter hier leben müsste (bereits ab Januar oder dann erst nach 6 Monaten?) und würde sich die Miete dementsprechend erhöhen? Von erhöhten Nebenkosten gehen wir aus, aber meine Mutter meint, dass wenn er als Untermieter angemeldet ist, sich die Miete erhöhen würde und erhöht bleibt, selbst wenn er wieder ausziehen würde. Stimmt das? Zur weiteren Info, unsere Wohnung wird von einer Wohngenossenschaft vermietet.
Ich werde selbstverständlich den Vermieter anrufen und mich genauer erkundigen, aber ich würde gerne im Vorfeld schon ungefähr wissen, was für Rechte wir haben bzw. was auf uns zukommt. Vielen Dank!
1 Antwort
Die Höhe der Miete hängt nicht von der Personenanzahl ab, die in der Wohnung wohnt. Schließlich mietet man Wohnfläche und nicht Wohnplätze.
Das bedeutet, dass für eine Mieterhöhung die gleichen Voraussetzungen gelten, wie für jede andere normale Mieterhöhung auch, also nicht Modernisierung, nicht Staffel, nicht Index.
Ausschlag gebend ist, was in Eurem Umfeld für vergleichbare Wohnungen zu zahlen ist. Wenn da Spielraum nach oben ist, kann die Genossenschaft genauso erhöhen, egal ob 2 oder 3 Leute in der Wohnung wohnen.
Es könnte natürlich sein, dass die Genossenschaft den Einzug Deines Freundes zum Anlass nimmt, um über eine Mieterhöhung nachzudenken. Obergrenze je nach Region oder statt 15 % oder 20 % in 3 Jahren.
Und natürlich stellt sich die Frage, wenn dieser Spielraum gegeben ist:
Was spricht noch gegen eine Erhöhung, wenn Ihr um 1 Zahler mehr seid. Wenn sich die Miete künftig auf 3 statt nur auf 2 Personen aufteilt, zahlt doch jeder weniger. Dieser Vorteil bleibt doch.