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Wäre so eine Regelung rechtens?

In letzter Zeit wird ja immer wieder über "Hitzefrei" an Schulen diskutiert und es heißt, dass es wegen der Aufsichtspflicht nicht mehr möglich ist die Schülerinnen und Schüler einfach nach Hause zu schicken. Hat sich da in den letzten Jahren etwas an den Gesetzen geändert oder warum war das früher anders?

Mein Vorschlag wäre ja folgende Regelung, Wenn über 33° im Schatten vorhergesagt sind ist nach der 6. Stunde Schluss, bei über 39° im Schatten nach der 4. Stunde. Zum Schuljahresbegin wird über den allgemeinen E-Mail Verteiler ein Formular verschickt, ob die Eltern einverstanden sind, dass ihr Kind in solchen Fällen oder wenn die Schule aus anderen Gründen ausfallen muss alleine nach Hause geht. Das Formular muss wenn die Eltern einverstanden sind unterschrieben bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer abgegeben werden. Diese/r macht dann einen entsprechenden Vermerk im Klassenbuch. Wenn kein Formular abgegeben wird, gilt das als nicht zugestimmt. Schülerinnen und Schüler bei denen keine Zustimmung vorliegt, müssen bei "Hitzefrei" in der Schule bleiben, es findet aber kein Unterricht mehr statt.

Ich frage mich jetzt, wäre so eine Regelung rechtlich erlaubt und wenn ja, warum wird das nicht gemacht? Weil der bürokratische Aufwand wäre ja sehr gering.

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Keine Schulferien durch Umzug?

Mal angenommen eine Familie zieht in ein anderes Bundesland. Sie wollen ihr Kind noch eine Klasse in der Grundschule abschließen lassen, da das Kind etwas "speziell" (braucht Ergotherapie und Logopädie) ist und einen Wechsel mitten im Jahr schwerer verkraften würde...

Problem: Genau dann wenn die Schulferien im alten Bundesland anfangen würden, sind sie im neuen Bundesland vorbei. Statt wie üblich 6 Wochen hätte das Kind also nur ein Wochenende Ferien.

Die Eltern pberlegen nun wie sie dem Kind etwas entgegenkommen können so dass es wenigstens verkürzte Ferien hat. Schulleiterin hat sczon signalisiert, dass man das Kind im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung etwa 2-3 Wochen früher in die Ferien schicken könne.

Nun kam der Familie folgende Idee:

Was, wenn der Umzug so geplant wird, dass man genau an dem Tag umzieht (und sich am neuen Wohnort an- bzw. ummeldet) wo im neuen Bundesland die Ferien gerade beginnen? Wäre das nicht ein möglicher Lösungsansatz, oder übersehe ich da etwas? Im alten Bundesland hätte das Kind ja dann noch 6 Wochen Schulpflicht. Dürfte aber keine Rolle spielen und sollte so funktionieren oder?

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