Bekannte von uns wohnen in Norddeutschland.
Sie haben sich im April einen Welpen (Berner) angeschafft und bereits 2 Jahre vor der Anschaffung hieß es, dass die Frau, welche Lehrerin an einer Gesamtschule ist, den Hund regelmäßig in die Schule mitnehmen darf, da beide berufstätig sind.
Eine Genehmigung hierfür läge seit 2 Jahren vor.
Nun ist der Hund ca. 4 Monate alt, laut Besitzern sehr ungestüm und teils (O-Ton) etwas "anstrengend".
In einer Hundeschule ist er erst seit Kurzem angemeldet.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Welpe/Junghund fast täglich in der Schule sein darf?
Mir stellen sich Fragen wie
Stubenreinheit
Störung des Unterrichts, Störung der Lehrer im Klassenzimmer während der Pausen
Haftpflicht, falls der Hund was kaputt macht oder beißt
Tierhaarallergien von Schülern/ Lehrern
Die Frau ist Klassenlehrerin und Fachlehrerin und überwiegend im Klassenraum.
Wie wahrscheinlich ist es, dass der Hund täglich im Unterricht dabei sein darf?
Wie wahrscheinlich ist es, dass sie ihn anderen Lehrern während des Unterrichts im Lehrerzimmer oder dem Hausmeister fast täglich überlassen darf?
Es geht ganz klar nicht um ein Therapiehundkonzept, sondern um die Mitnahme mangels Betreuung zu Hause.
Ihr Mann macht zwar Homeoffice, ist aber auch öfter nicht da oder auf Dienstreisen.
Da aus dieser Richtung schon öfter Unwahrheiten erzählt wurden, würde ich gerne die Wahrscheinlichkeit bzw. den Wahrheitsgehalt hinterfragen.
Bei echten Therapiehunden muss meines Wissens der Hund trainiert sein und gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Das sehe ich bei einem Welpen, der laut Halter noch unruhig und wild ("anstrengend") ist, eher nicht gegeben.
Und müssen Kollegium und Eltern nicht zustimmen, dass sie damit einverstanden sind?
Ich stelle mir das nicht so simpel vor, wie es dargestellt wird.