Darf die Lehrerin das?
Unsere Klasse ist eigentlich ganz okay vom 'Brav-sei-Niveau' , aber die Physiklehrerin übertreibt immer komplett.
Meine Frage wäre, ob sie der ganzen Klasse einen Klassenbucheintrag geben kann, wenn sich 4 Jungs danebenbenehmen. Der Eintrag gilt au h für die, die an dem Tag krank waren, was ich sowieso komplett unfair finde. Aber auf jeden fall waren die anderen größtenteils brav und werden halt für nichts bestraft. Sie hat das jetzt 2 mak gemacht und auch nach einer Diskussion mit der ganzen Klasse hat sie keinerlei Anstalten gemacht, NUR den Leuten, die sich daneben benommen haben, einen Klassenbucheintrag zu geben.
5 Antworten
Nein, es ist ausdrücklich untersagt, eine kollektive Strafe für die ganze Klasse zu verhängen.
https://magazin.sofatutor.com/lehrer/was-duerfen-lehrer-wirklich-und-was-nicht/
"Lehrerinnen und Lehrer dürfen keine Kollektivstrafen verhängen, da damit auch Unschuldige bestraft werden. Hier gilt die Unschuldsvermutung, solange die Schuld nicht bewiesen ist. Die erzieherischen Maßnahmen dürfen sich nur an störende Schülerinnen oder Schüler richten."
Was für eine furchtbare "Strafe" ist so ein Eintrag denn überhaupt? Üblicherweise passiert danach doch - rein gar nichts...
Letztlich kommt es wohl darauf an, was sie genau geschrieben hat: "Die gesamte Klasse ist laut und verweigert die Teilnahme am Unterricht" wäre sicher nicht angebracht, "Die gesamte Klasse wirkt unruhig und abgelenkt" kann aber auch zutreffen, wenn nur 4 Schüler laut werden und die anderen "brav grinsen"...
Fragwürdige Disziplinarmaßnahme. Euer Klassensprecher sollte mal mit dem Schulleiter besprechen.
Jaa, ich bin drr klassensprecher, wollte eben deshalb fragen, damit ich gut argumentieren kann 😉
Hi!
Nein, dass darf sie gar nicht. Es ist sogar verboten, dass wenn nur einzelne oder eben ein paar Schüler sich daneben benehmen, die ganze Klasse zu bestrafen. (Kollektivstrafen)
Ihr solltet mir den Klassenleiter sprechen, die kann dann vielleicht mal mit den Direktor sprechen und vielleicht auch die Physiklehrerin darauf ansprechen oder ihr geht gleich zum Direktor.
LG
Himbeerherz
Nein weil Kollektivstrafen sogar verboten sind