Moin, meine Schule hat eine neue Schulordnung, sodass Lehrer mir das Handy entziehen dürfen solange ich mich nicht in dem Kursraum damit Befinde. Sobald ich es in anderen Bereich der Schule (u.a. Flur & Forum) benutze, darf es laut Schulordnung und Schulgesetz NRW für den restlichen Schultag „weggenommen“ werden.
Durch das Schulgesetz wird wohl jegliches Gesetz des Zivilrechts, Eigentunsentzugs, Besitzentzugs, etc. „ungültig“.
Wenn ich mein Handy nicht abgeben möchte, darf es mir ein Lehrer nicht wegnehmen, oder in meine Tasche greifen?!
Wenn ich es nicht freiwillig Abgebe muss ich zum Schulleiter, der mir eine Liste an Möglichkeiten aufzählt mit denen er ab dann fortfährt: Brief an Eltern, Bestimmte Zeit Schulverweis, usw. ODER ich gebe mein Handy doch ab…
Nun stelle ich mir die Frage ob es doch ein Gesetz gibt, welches das Schulgesetz überlegen ist.
Kann ich irgendwie mein Handy behalten, ohne weitere Konsequenzen?
Meine Ideen:
- Ich wollte mich krankmelden/ abholen lassen. Würden die dann immernoch das Handy einkassieren oder dürfte ich es dann behalten ..
Was haltet ihr von diesem Gesetz?
Uns wird ja immer eingeredet das wir Freiwillig in der Oberstufe sind. Sollten uns dort nicht auch die gewisse Freiheit geboten werden?