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Ausbildung im 2. Lehrjahr anfangen wenn bei einer ähnlichen Ausbildung das 1. Jahr abgeschlossen wurde?

Hallo, ich habe da mal eine Frage. :)

Also zu mir:

Ich habe Anfang 2022 bis Mitte 2022 einen Nebenjob an der Rezeption bzw Eingangskontrolle im Krankenhaus gemacht, was mir sehr viel Spaß gemacht hat, den Patienten weiterzuhelfen, zu reden usw.
Daher hat meine Mutter mich darauf gebracht, dass es dort ja eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten gibt auf die ich mich bewerben kann und ich dachte ja cool das passt. Leider habe ich nicht daran gedacht, dass man in dem Beruf hauptsächlich bei Untersuchungen steht und medizinische Tätigkeiten natürlich ausübt.

Jetzt bin ich in 2 Monaten mit dem 1. Lwhrjahr fertig und merke immer wieder, dass es nicht das richtige ist, ich eben eher das kaufmännische, den Kontakt zu Patienten wollte und ich in der Ausbildung aber nur Untersuchungen vorbereite usw …

Ich habe jetzt vor kurzem entdeckt, dass es die Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen gibt, was genau dem entsprechen würde, was ich eigentlich wollte.

Denkt ihr oder habt ihr vlt Erfahrung damit, dass man vlt im 2. Lehrjahr in einer solchen Ausbildung einsteigen könnte wenn ich jetzt das 1. Jahr der medizinischen Fachangestellten hinter mir habe?
Ich will ungern nochmal das 1. Jahr machen da ich dieses Jahr schon 25 werde und das meine 2. Ausbildung ist die ich absolviere.😅

Vielen Dank für jede Hilfe!

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Vermieter betritt wann immer er will die Wohnung?

Folgendes Problem:

Also meine Freundin zieht gerade aus ihrer Wohnung aus und hat Probleme mit ihrem Vermieter sie bat mich hier für sie nach zu fragen. Vielleicht kenn sich jemand mit dieser Rechtslage aus.

Sie räumt gerade die Wohnung leer und der Vermieter wollte einen Zweitschlüssel da er damals interessenten die Wohnung zeigen wollte als meine Feundin nicht zuhause war damit war sie natürlich auch einverstanden und gab aus diesem Grund ihm dem Schlüssel.

Er hat aber seit dem den Schlüssel ohne Grund behalten und nicht zurückgegeben und betritt nun wann immer er will unangekündigt die Wohnung ( seid Wochen auch am Wochenende) wenn sie nicht dort ist. Erst hinterher gibt er ihr Bescheid er sei dort gewesen. Auch mit frendem Menschen die sie nicht kennt.

Sie erzählte mir, dass er einmal da war als meine Freundin alleine dort war und der Vermieter wollte kurz vorbeischauen auch vorher angemeldet allerdings nicht 2 Tage vorher angemeldet sondern nur ein 1 stunde vorher ungefähr ( ist das erlaubt? Sollte er sich nicht mindestens 2 Tage vorher anmelden?)um was mit ihr zu besprechen.

Doch er kam nicht alleine sondern mit einer unbekannten Person die nichts mit dieser Sache zu tun hatte. Es war eine fremde Person angeblich ein Freund, sie hat sich in dieser Situation bedrohlich gefühlt und nicht sicher.

Eine Frage hat der Vermieter meiner Freundin sich dadurch strafbar gemacht das er eine andere Person einfach so reingelassen hatte er hatte geklingelt und meine Freundin hat aufgemacht aber die dachte es sei nur der Vermieter alleine) ohne ihr vorher Bescheid zu geben und den Schlüssel nicht zurückgegeben hat und die Wohnung jederzeit betritt wann immer er will?

Er hat diesem Freund sogar die Wohnung jeden Raum gezeigt wärhend sie dabei war also kein Interessent das ist sicher..auch wenn meine Freundin auszieht und alles fast leer ist "wohnt "sie ja quasi noch da und zahlt Miete bis zur offiziellen Schlüsselübergabe. Zudem geht der Vermieter in jedes Zimmer wie er will und "räumt " unaufgefordert mit auf damit es schneller geht.

Der Vermieter scheint ziemlich aufdringlich zu sein und droht ihr regelmäßig. Und will sie so schnell wie möglich los haben.

Was meint ihr? Nun hat sie Angst das der Vermieter jederzeit unangemeldet mit anderen Personen reinkommt oder sonst wem den Zweitschlüssel gibt, da er ziemlich streitsüchtig sein soll.

Sie traut sich kaum mehr dort hin um ihre Sachen zu holen oder ihn anzusprechen.

Was sollte sie tun bzw wie kann ich ihr helfen? Kann sie ihn deswegen anzeigen? Vorallem weiß sie ja nicht ob er öfter reinkommt als er ihr sagt wenn sie nicht da isr.

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