Kündigung schreiben obwohl kein Arbeitsvertrag unterschrieben?

3 Antworten

Diese Art von Vertrag kann mündlich geschlossen werden. Eine Kündigung hingegen bedarf immer der Schriftform. Ggfs. sogar per Einschreiben. Es wäre sogar in Deinem Interesse, da Du in der Kündigung zumindest Deine erbrachten Leistungen dokumentieren kannst und damit einen Anspruch begründen, zumindest dafür auch entlohnt zu werden.

Es gab - bevor du diesen Vertrag in schriftlicher Form gesehen hast - eine mündliche Absprache über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber hat dich an dem Tag arbeiten lassen. Du bist arbeiten gewesen. Das ist bereits ausreichend dafür, dass die mündliche Absprache als Vertrag gültig ist.

Da der schriftliche Arbeitsvertrag von den besprochenen Bedingungen abweicht und du ihn so nicht unterschreiben willst, wirst du den mündlichen Vertrag wenigstens fristgerecht (wie es für die übliche Probezeit gültig ist! Siehe dazu, was der schriftliche Vertrag sagt!) kündigen dürfen.

Jetzt krieg ich einen Anruf von der Personalabteilung, das ich ihnen eine Kündigung zukommen lassen soll- ich habe aber nie diesen Vertrag unterschrieben?

Das spielt keine Rolle. Auch mündliche Verträge sind gültig.

Allerdings: Kündigungen bedürfen der Schriftform.

Warum muss ich dann kündigen?

Musst Du nicht. Du kannst auch Deinen Arbeitsvertrag erfüllen und täglich zur Arbeit gehen,

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 623 Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

3backpfeifen 
Fragesteller
 24.05.2023, 13:18

hallo! Danke dir für deine Antwort- muss ich jetzt daher schriftlich kündigen? Ich meine ich war 6 Stunden dort- sofern mein Vertrag „mündlich“ begonnen hat sehe ich keinen Grund den dann schriftlich zu beenden- ich kenne mich leider nicht aus bzw weis nicht umbedingt was ich tun soll

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Xandros0506  24.05.2023, 13:22

Das deutsche BGB ist in Österreich irrelevant. Hier greift dann §1159 ABGB. (Nur sehe ich darin nicht, dass es der Schriftform bedarf.... sinnvoll ist es jedoch immer, eine Kündigung schriftlich zu verfassen.)

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GutenTag2003  24.05.2023, 13:23
@Xandros0506

Das ist richtig. Sorry, habe Österreich überlesen.

Meaculpa wie konnte ich nur solch ein schönes Land überlesen. 😇

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Xandros0506  24.05.2023, 13:24
@GutenTag2003

Ist mir auch passiert! Erst beim zweiten Lesen der Frage bin ich über die Angabe gestolpert und dachte mir.... oha, anderes Gesetz!

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3backpfeifen 
Fragesteller
 24.05.2023, 14:49
@Xandros0506

Tut mir leid, ist wohl beim Text ein wenig untergegangen! Danke vielmals!

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