Kündigung an letztem Freitag im Monat möglich?

10 Antworten

Siehe im Link Punkt 3.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/zugang-einer-kuendigung-arbeitsrecht/08/

Da Samstag das Personalbüro nicht besetzt ist, denke ich, dass die Frist (bei Einwurf am späten Abend) erst am Montag, dem ersten beginnt und somit wäre die Kündigung zu spät eingereicht worden.

Falls am Samstag dein AG da ist und die Kündigung bekommt, wäre es OK.

Familiengerd  29.08.2019, 12:50
Da Samstag das Personalbüro nicht besetzt ist

Erstens ist nicht bekannt, ob es überhaupt ein "Personalbüro" gibt.

Zweitens: Woher willst Du das wissen, dass es am Samstag nicht besetzt ist (wenn es eines gibt).

Drittens kommt es nicht darauf an, ob es ein Personalbüro gibt und es besetzt ist, sondern darauf, ob der Samstag ein normaler Arbeitstag ist oder nicht.

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Topses  29.08.2019, 16:35
@Familiengerd

"Falls am Samstag dein AG da ist und die Kündigung bekommt, wäre es OK."

... und du les mal richtig, bevor du schreibst.

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Familiengerd  29.08.2019, 18:22
@Topses
Und du schreib nicht erst etwas, um es dann doch zu relativieren.

Ich habe mich auf Deine Aussage zur Besetzung des Personalbüros bezogen - und das spielt dafür, wie ich weiter geschrieben haben überhaupt keine Rolle!

Also gilt erst recht auch für Dich: "... und du les mal richtig" (es heißt übrigens "lese" oder "lies"😊).

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3 Monate zum Monatsende? Rechtlich möglich aber dennoch eine recht lange Kündigungsfrist.

Was die fristgerechte Zustellung angeht, da gibt es Berge von Gerichtsurteilen.

eine Kündigung ist dann fristgerecht zugestellt, wenn sie unter regelmäßigen Umständen zu erwarten im Machtbereich des Empfängers gelangt. Soll heißen, wenn du bereits weißt, das am Wochenende und Freitag spät nachmittags niemand mehr in der Personalabteilung zu erreichen ist, kann sich der Arbeitgeber querstellen und die Kündigung erst am Montag erreichen.

Freitag Abend, wenn keiner mehr im Büro ist und die Kündigung nicht persönlich zugestellt wurde, reicht nicht aus.

Es geht nicht um den Zeitpunkt, wann der Brief im Kasten liegt, sondern wann mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Ohne Samstag ist dies ganz klar erst der Montag, was der 01.09.2019 wäre und damit die Kündigungsfrist um einen Monat verschiebt. Zustellung auf Samstag gilt nur bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers, weil man für gewöhnlich Samstag daheim ist.

Idee - lass dir den neuen Arbeitsvertag im Vorfeld übergeben und ließ ihn, wenn okay, dann brauchst du nur noch kurz drüber sprechen und unterschreiben. Im gleichen Zuge einen Termin am Freitag beim jetzigen Arbeitgeber machen und persönlich übergeben, bei so knapper Zeit empfehle ich definitiv die persönliche Abgabe unter Zeugen, besser noch eine Empfangsbestätigung mit Stempel auf einem Zweitexemplar der Kündigung.

Familiengerd  29.08.2019, 12:35
Zustellung auf Samstag gilt nur bei Kündigungen seitens des Arbeitgebers, weil man für gewöhnlich Samstag daheim ist.

Wie kommst du denn darauf?!?

Die Zustellung einer arbeitnehmerseitigen Kündigung beim Arbeitgeber ist selbstverständlich ebenfalls am Samstag möglich, wenn dieser Samstag ein normaler betrieblicher Arbeitstag ist.

Ob man "für gewöhnlich Samstag daheim ist", spielt im Übrigen auch keine Rolle.

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Die Kündigung muss nicht nur rechtzeitig ankommen, diese muss auch in den Machtbereich gelangen.

Was nach Feierabend nicht möglich ist.

Wird denn am Samstag grundsätzlich nicht gearbeitet? Denn das Gesetz schreibt ja nicht vor, dass es bei der Personalabteilung eingehen muss. Vorgesetzter oder Chef usw. sind auch OK.

Wird am Samstag gearbeitet, dann bringe die Kündigung mit einem Zeugen pers. vorbei und gebe diese ab.

Optimal wäre, wenn Du die Abgabe auf einer Kopie der Kündigung per Datum und Unterschrift bestätigen lässt. Einen Anspruch hierauf hast Du jedoch nicht. Deshalb der Zeuge!

https://www.ahs-kanzlei.de/2014/08/zugang-einer-kuendigung-im-arbeitsrecht/

Das Kündigungsschreiben muss spätestens am 31. August zugegangen sein. Es reicht nicht, wenn der Arbeitgeber die Kündigungerst am späten Nachmittag des 31. Augusts in Herr Müllers Briefkasten wirft. Der Gesetzgeber geht aus, dass sie dann nicht mehr am 31. August in seinen Machtbereich gelangen kann.

wilees  29.08.2019, 07:48
Das Kündigungsschreiben  muss spätestens am 31. August zugegangen  sein.

Nein - das Kündigungsschreiben muss spätestens am 2. September zugegangen sein.

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alarm67  29.08.2019, 07:53
@wilees

Das ist ein Beispiel zur Erklärung des rechtzeitugen Zugangs!!!!

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DerCaveman  29.08.2019, 07:54
@wilees
Nein - das Kündigungsschreiben  muss spätestens am 2. September zugegangen  sein.

Wie kommst du bei einer dreimonatigen Frist denn darauf? Wenn das Schreiben am 2. September zugeht, beginnt die Dreimonatsfrist am 3. September und endet am 2. Dezember. Fuer eine Kuendigung zum 30. November waere das genau 2 Tage zu spaet.

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PeterSchu  29.08.2019, 21:33
@wilees

"....muss spätestens am 2. September zugegangen sein."

Dann läuft die Frist allerdings einen Monat länger.

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Fristausloesend ist der tatsaechliche Tag des Zugangs (nicht, wie anderweitig behauptet, der Tag des Poststempels). Ein Zugang kann nur zu Zeiten erfolgen, zu denen der Empfaenger unter normalen Umstaenden mit einem Zugang rechnen muss.

Wenn das Buero also samstags nicht besetz ist, muss die Kuendigung spaetestens am Freitag zu postueblichen Zeiten beim Arbeitgeber zugehen. Wirfst du sie erst spaeter in den Briefkasten des Arbeitgebers ein, gilt erst der folgende Arbeitstag als Zugangstag. Das waere in deinem Fall Montag, der 1. September und somit fuer eine Kuendigung mit dreimonatiger Frist zum 30. November zu spaet.