Kfz-Versicherung – die besten Beiträge

Zwangsstillegung eines KfZ durch fehlenden Versicherungsschutz?

Hallo, ich hatte letzten Monat einen Schreiben von der örtlichen Meldestelle erhalten da mein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat. Ich sollte mich drum kümmern. Habe anschließend meine Versicherung angerufen und die meinten die Teilen der Meldestelle eine neue evBnummer mit. Heute wurde dann mein Fahrzeug vor dem Haustür durch die zuständige Ordnungsamt „abgekratzt“. Angekreuzt wurde bei Zwangsstillegung „fehlender Versicherungsschutz“. Ich habe nun für morgen einen Termin. Ich muss wohl oder übel die Kosten dafür tragen.

für uns ist die Stadt Bremen zuständig. In dem Schreiben steht eine, für mich, sehr hohe Summe. Und dort sind 2 Summen angegeben. Mit was muss ich also rechnen ? Einen Auszug aus dem Schreiben:

„Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) für Amtshandlungen aufgrund der StVZO/FZV ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und der anliegende Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt).Die Gebühren - Nr. 254 GebTSt sieht u.a. für sonstige Anordnungen nach der StVZO eine Rahmengebühr von € 14,30 bis € 286,00 vor, wobei die Gebühr auch fällig ist, wenn die Voraussetzungen für die Anordnung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt sowie nachgewiesen werden.

Die Höhe der Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand in Bezug auf die Erstellung dieser

Aufforderungsverfügung stützt sich auf die Gebühren - Nr. 399 GebTSt.

Sollten Folgemaßnahmen durch unseren Außendienst erforderlich werden, kann nach dem Bremischen Gebühren- ur Beitragsgesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Kostenverordnung eine weitere Gebühr bis zum Betrag von € 600 fällig werden.„

KFZ, Bußgeld, Kfz-Versicherung

Autounfall mit Fahrradfahrer - Umgang mit Versicherung?

Ich (Autofahrer) hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Wir haben nicht die Polizei gerufen, was im Nachhinein ein Fehler war, weil ich mir zunächst total sicher war, dass ich Schuld hatte und ihm scheinbar nichts dramatisches passiert ist. Ich habe ihm für den Fall der Fälle aber meine Kontaktdaten gegeben. Jetzt hat er sich gemeldet, sein Fahrrad wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden (wobei er damit nach dem Unfall noch weitergefahren ist) und ich solle das meiner Versicherung melden.

Ich bin an dem Unfallort jetzt nochmal vorbei gekommen und weiß nicht, ob er da überhaupt hätte lang fahren dürfen. Ich wollte auf eine Hauptstraße nach rechts einbiegen (nach links kommt man da auch gar nicht, denn die Gegenfahrbahn liegt hinter Schienen und etwas Wiese). Das heißt, Autos können auf der Straße nur von links kommen. Das Fahrrad kam allerdings von rechts über den Fahrradweg, auf dem sämtliche Schilder so ausgerichtet sind, dass man sie nur lesen kann, wenn man von links kommt.

Wie gehe ich mit der Situation um? Äußere ich der Versicherung gegenüber meine Zweifel? Oder dem Fahrradfahrer gegenüber? Oder hänge ich da jetzt halt drin, weil die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat? Die Versicherung würde evtl. teurer werden dadurch.

Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen.

Auto, Fahrrad, Unfall, Verkehr, Polizei, Versicherung, Verkehrsrecht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln

Wie funktioniert die Hochstufung nach Unfall mit Teilschuld?

Hallo, vorab zu meiner Frage:

Ich hatte im November einen Autounfall. Ich war an der Ampel auf der Rechtsabbiegespur und die Unfallgegnerin mir gegenüber und wollte in die selbe Straße links abbiegen. Die Dame hatte bevor es grün wurde komplett links eingelenkt. Habe mir nichts dabei gedacht. Ich ging davon aus das sie wendet. Die Ampel wurde grün ich bin abgebogen und als ich um die Kurve war ein gutes Stück weiter ist die Dame mir in die linke Seite gefahren. Sie hat die Kurve komplett über den Gegenverkehr geschnitten.( Es war Nacht, da war alles leer.)

Die Dame wollte die Schuld auf mich schieben, mit der Begründung sie war zuerst da. Die Polizei hat ihr erklärt, dass Sie hätte warten müssen. Sie streitet es nach wie vor ab.

Nun zu meiner Frage: Meine Versicherung hat direkt bei Unfallmeldung meine Versicherung von 3 auf 1/2 gestuft. (Jetzt wäre ich 2025 auf 4)Laut Versicherung machen sie das generell bis geklärt ist wer Schuld hat und je nachdem wird das geändert. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat 75% meines Schadens ausbezahlt und möchte mir 25% Teilschuld geben mit der Begründung, dass ich hätte wissen müssen das es zu einer Kollision kommt und nicht auf mein Recht der Vorfahrt hätte bestehen müssen. Wobei die Dame erst weit nach der Kurve in mich hineinfuhr.

Mein Anwalt hält jetzt Rücksprache mit meiner Versicherung ob und wieviel die Versicherung der Unfallgegnerin an Schaden bezahlen würde. Wir sind mit der Teilschuld nicht einverstanden.

Für den Fall, dass die 25% Teilschuld bleiben würden, würde die Versicherung es trotzdem bei Stufe 1/2 belassen oder würde sich das nochmal ändern? Also im Endeffekt bedeutet es ja derzeit bei der Verischerung mit der Stufung man hätte 100% Schuld. Oder wird es weil es nur 25% sind vielleicht Stufe 1 oder 2, weil es eben nur ein Teil der Schuld ist. Wie wird das berechnet?

Ich hoffe Ihr versteht, was ich meine. Vielen Dank.

Unfall, Kfz-Versicherung, Schadensregulierung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kfz-Versicherung