Kaufrecht – die besten Beiträge

Kann man in folgendem Fall vom Vertrag zurücktreten?

Man fährt in ein relativ weit entferntes Autohaus und schließt dort einen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ab. Man sagt dem Verkäufer, dass es sehr wichtig ist, dass man das Auto noch in den zwei verbleibenden Ferienwochen abholen kann, weil man außerhalb der Ferien dazu nicht in der Lage ist wegen Beruf und man den Sohn auf das Abitur vorbereiten muss. Der Autoverkäufer sagt, das sei überhaupt kein Problem, das Auto würde in der nächste Woche den TÜV kriegen und die Fahrzeugpapiere würden wir dann in 10 Tagen erhalten, dann könnte man das Auto zulassen und anschließend abholen. Man schließt einen Kaufvertrag mit festem Abholungstermin ab.

10 Tage später sind die Fahrzeugpapiere nicht angekommen. Man ruft beim Autohändler an, doch der ist beschäftigt und ruft erst einige Tage später zurück und erzählt, dass er leider vergessen hat, die Papiere loszuschicken. Dadurch ist die Abholung am Abholungstermin nicht möglich, weil das Fahrzeug ohne Papiere nicht zugelassen werden kann. Der Verkäufer sagt, er werde die Papoere sofort losschicken und man könne das Fahrzeug in der nächsten Woche abholen. Doch weil die Ferien da schon zu Ende sind, kann man das Auto in den nächsten zwei Monaten nicht abholen, weil die Hin-und Rückfahrt ins (relativ weit entfernte) Autohaus plus einige Stunden Warten bei der Zulassungsstelle zu viel Zeit in Anspruch nimmt, die für Beruf und Lernen mit dem Sohn auf das Abitur benötigt wird. Der Verkäufer sagt, sie können das Auto gerne erst in zwei Monaten abholen, aber das verlangt horrende Lagerkosten.

Nein 90%
Ja 10%
Auto, Politik, Recht, Kaufrecht, Kaufvertrag, Vertrag, Schuldrecht, Auto und Motorrad

Meistgelesene Beiträge zum Thema Kaufrecht