Auto gekauft - Klimaanlage geht nicht?

10 Antworten

Gebrauchtwagen von Privat zu Privat

"Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen oder nicht? Wenn nicht, ist das ein Sachmangel, fuer den der Verkaeufer haftet. Du kannst eine kostenlose Instandsetzung verlangen.

Wenn die "Gewaehrleistung" allerdings vertraglich ausgeschlossen wurde, muesstest du dem Verkaeufer nachweisen, dass er von der defekten Klimaanlage wusste und den Defekt dennoch verschwiegen hat. Ein solcher Nachweis duerfte aber nur sehr schwer zu erbringen sein, wenn ueberhaupt.

Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:53

https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf

Das ist der Vertrag. Ist halt son Standardding vom TÜV Süd.

Vielleicht magst du mal gucken bitte? Keine Ahnung ob das Ausgeschlossen ist oder nicht

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nurlinkehaende  04.10.2019, 12:57
@Vyled

Wer lesen kann:

Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Ausschluss jeglicher Haftungfür Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässigeVerletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:57
@nurlinkehaende

@nurlinkehaende was genau bedeutet das in meinem Fall?

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nurlinkehaende  04.10.2019, 12:59
@Vyled

Dass Du nix bekommst und es einfach Pech ist, wenn Du das übersehen hast.

Alles andere ist Zeitverschwendung.

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Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 13:01
@nurlinkehaende

Das einzige wo ich ne Chance hätte wäre vermutlich ,wenn ich Arglist nachweisen könnte oder? hm

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peterobm  04.10.2019, 13:03
@Vyled

genau DAS, nur wie willst das anstellen? ER sagt, wusste ich nicht - und weiter - da lohnt auch ein Gang zum Anwalt nix, nur rausgeschmissenes Geld

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nurlinkehaende  04.10.2019, 13:07
@Vyled

Dein Anwalt freut sich über den Umsatz, rauskommen wird dabei gar nix.

Schau in den Spiegel und sag Dir danke für die Lektion, die Du dabei gelernt hast.

Es bringt nix, gutes Geld und Zeit zu investieren, wenn der Verkäufer das selber kaum gewusst haben kann, weil die Karre seit letztem Winter gestanden hat. Die Klima kann davor sogar noch funktioniert haben.

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Vando  04.10.2019, 13:53
@nurlinkehaende

und @ all

Genau das sehe ich auch so. Hier die Kenntnis nachzuweisen dürfte schwer werden. Zwar ist es natürlich plausibel, dass er davon wusste, schließlich war es sein Auto. Aber es ist ebenso plausibel, dass er nicht davon wusste, wenn das Ding ein 3/4-Jahr rumstand. Das das Kühlmittel „austrocknet" ist ja technisch nunmal absolut nicht abwegig. Auch nicht in der Zeit.

Deswegen ist der Gang zum Anwalt sehr risikoreich. Die Gefahr keinen Erfolg zu haben und 1000e € umsonst auszugeben ist groß. Insofern rate auch ich dazu, es dabei zu belassen.

PS: Mach dich mal im Netz schlau, ob und wie man das Kühlmittel der Klima kontrollieren kann. Ggf. liegst schon daran (das es zu wenig geworden ist), und ggf. kannst du es sogar selber nachfüllen.

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Gebraucht gekauft bei Privatperson, keine Chance.

Gebraucht bei Händler, sieht ebenfalls schlecht aus, aber einfach mal hinfahren, manche zeigen da Kulanz. Wenn du eine Garantie hast, sowieso hinfahren.

Beim Neuwagenhändler gekauft, hinfahren reparieren lassen. Da zählt dein Vertrag bzw. deine Garantie.

Wenn der Verkäufer/ die Verkäuferin/ die verkaufende Person die defekte Klimaanlage nicht angegeben hat, stehst du in der Beweispflicht, dass die verkaufende Person dies beim Verkauf des KFZ wusste, diese Information jedoch nicht geteilt hat.

Sollte das der Fall sein, hast du Anspruch auf eine Reparatur der defekten Klimaanlage. Sollte es dir nichtr möglich sein zu beweisen, dass die Klimaanlage beim Kauf defekt war und die verkaufende Person dies wusste, aber nicht mitgeteilt hat, so kannst du die verkaufende Person dennoch kontaktieren, musst aber auf Kulanz der verkaufenden Person hoffen.

Rechtlich lässt sich ohne die Beweislast leider sonst nichts machen, außer natürlich du machst von deinem Rückgaberecht meist 14 Tage gebrauch, falls der Händler/ die Händlerin/ die handelnde Person dies eingeräumt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:49

Hm also hab ich da keine Chance oder?

Von Privat gekauft...
Er sagte er wüsste nicht das die Defekt sein soll. Der Wagen stand wohl auch fast nur das ganze Jahr (weshalb auch Verkauft werden sollte).

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HardcoreGoTFAN  04.10.2019, 12:52
@Vyled

Du kannst einen Anwalt kontaktieren und befragen, ich hatte mal ein Ähnliches Problem mit den Bremsschläuchen, der Händler gab an davon nichts gewusst zu haben und ich konnte es nicht beweisen, so musste ich diese selbst wechseln lassen, klar es war nicht besonders teuer, aber der Ärger war natürlich da.

Eigentlich hast du keine Chance, tut mir wirklich sehr leid für dich, ich weiß wie sehr das nervt.

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Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:58
@HardcoreGoTFAN

Er sagt halt, er wusste nichts... was soll ich da halt groß sagen oder machen.

Habe einen bekannten schon gefragt, der sich etwas auskennt, er sagt ich müsste halt Beweisen das er es wusste, damit es Arglist ist? Aber wie soll ich das bitte beweisen

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HardcoreGoTFAN  04.10.2019, 13:04
@Vyled

Das ist der Punkt, das ist nicht möglich, weil du nicht in den Kopf der verkaufenden Person reinschauen kannst.

Du müsstest schon Dokumente finden, die eventuell mitgegeben wurden, von Werkstätten, wo dieser Mangel eindeutig aufgelistet ist.

Sonst vor Gericht steht man ja unter Eid und Anwälte suchen Beweise, aber das finde ich geht für eine Klimaanlage zu weit, außerdem solltest du verlieren musst du auch noch die Gerichtskosten tragen.

Wenn du keine belastenden Dokumente findest musst du leider damit leben und sollte die verkaufende Person es gewusst haben musst du letztendlich auf ausgleichende Gerechtigkeit (Karma) hoffen.

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Vando  04.10.2019, 13:38

Ein Rückgaberecht existiert in dem Fall nicht. Das Rückgaberecht existiert nur bei sog. Fernabsatzverträgen, also Internetkauf, Telefonkauf, Vertreterkauf oder allgemein gesagt: allen Käufen die nicht in gewöhnlicher Kaufumgebung gemacht wurden.

PS: Das Rückgaberecht was du ggf. aus dem Laden kennst, ist alles nur eine freiwillige Leistung, was die Läden meist aus Marketinggründen geben. Ein Anspruch darauf existiert nicht.

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Wie hast du die Klima denn jetzt getestet ? Wenn du den AC-Knopf drückst, geht die Drehzahl für einen kurzen Moment etwas runter weil der Kompressor anspringt. Der Schieber/Regler für die Heizung muss auf kalt stehen.

Hallo,

ja, hat man, wenn der Mangel bei Übergabe nicht bekannt gemacht wurde.
Im Streitfall müßtest Du allerdings bei Privatkauf nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag und vom Verkäufer arglistig verschwiegen wurde. Wenn, wie bei einem Standard-Kaufvertrag, die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
Wurde die Gewährleistung nicht ausgeschlossen, entfällt der Arglistnachweis.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Vyled 
Fragesteller
 04.10.2019, 12:51

Verstehe ich nicht so ganz.

Wir haben so einen Standard Kaufvertrag vom TÜV Süd.
Gekauft von Privat.

Er sagt, der Wagen stand seit Dezember fast nur rum, wurde 3-4000km nur gefahren seit Dezember letzten Jahres.

Die Bremsen z.B. waren auch verrostet, was aber okay war, da wurde natürlich verhandelt.

Aber mit der Klimaanlage war halt nicht bekannt. Er sagt, das weiß er leider auch nicht, bzw wusste er halt nicht.

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DerAlte54  04.10.2019, 12:56
@Vyled

Dann ist das Thema "durch". In den Standard-Kaufverträgen Privat zu Privat ist ein Gewährleistungsausschluß vorformuliert. Die Arglist wirst Du nicht sicher nachweisen können, vor allem, wenn der Verkäufer das Auto kaum bewegt hat.

Laß die Klimaanlage in der Werkstatt überprüfen. Es ist normal, dass auch eine intakte Klimaanlage etwas Kältemittel verliert und deshalb regelmäßig gewartet werden muß. Machen eben nur die wenigsten.

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