Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf?
Wir haben im März 2022 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Ob die Klimaanlage bei der Probefahrt funktioniert hat, kann ich nicht mehr sagen...
Und wir haben bis vor kurzem die Klimaanlage nicht eingeschaltet gehabt. Letzte Woche bei der unerträglichen Hitze im Auto ca. 200 km zu fahren war nicht so angenehm.
Muss der Verkäufer dafür sorgen, dass die Klimaanlage funktioniert? Ich weiß nicht ob sie defekt ist oder nur aufgefüllt werden muss.
Muss bzw. sollte die Forderung zur Reparatur schriftlich sein?
4 Antworten
Gewerbliche Händler sind zu einem Jahr Gewährleistung verpflichtet, auch auf gebrauchte Gegenstände! Das erste halbe Jahr ist der Händler in der Beweispflicht, dass heißt, er muss nachweisen, dass ein Mangel zum Kaufzeitpunkt noch nicht bestand (was in der Realität kaum möglich ist). Das zweite halbe Jahr liegt die Beweispflicht dann bei dir.
Ruf den Händler an und frage wann du das Auto vorbeibringen darfst. Zweimal darf der Händler nachbessern. Kommunikation geht natürlich auch schriftlich.
Das ist erst mal ein klassischer Fall von Gewährleistung. Fahre zum verkaufenden Händler und spreche ihn darauf an. In vielen Fällen reicht es, das mündlich zu machen.
12 Monate lang wird zu deinen Gunsten davon ausgegangen, dass der Mangel bei Übernahme bereits bestand, gegenteiliges muss der Händler darlegen.
Fordere Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer.
Seit 2022 zwölf Monate.