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Bußgeld wegen 5-10 Minütiger. Verspätung?

hallo, bin seit September auf einer neuen Schule und es wurde mir vor kurzem mit Bußgeld angedroht und eine Mahnung des Rektors gab es auch bezüglich einer Entschuldigung, die am 2. Tag meiner Anwesenheit, abgegeben wurde.

Nun hatte ich etwa vor einer Woche ein Vorfall, wo ich zum Unterricht, aufgrund eines Schneechaosks, 5-10 min zu spät zum Unterricht gekommen bin und der Lehrer auch meinte, dass alles gut sei.

Nun habe ich vor paar Tagen gesehen, dass bei meiner Abwesenheitsliste, die Verspätung als Fehltag eingetragen wurde, der nicht entschuldigt ist. Da ich leider nicht gesagt bekommen habe, dass ich eine Entschuldigung mitbringen soll bzw. für die (kurze) Verspätung eine brauche, wusste ich nicht, dass ich für diese ebenfalls eine brauche.

Ich bin die einzige Schülerin, die erst neu ist auf dieser Schule und daher wurde ich auch nicht ganz aufgeklärt und es hieße, bezüglich den Entschuldigungen, soll ich meine Mitschüler fragen, aber diese ebenfalls es vergessen haben, mir das ganze zu erklären bzw. es nicht ganz genau erklärt haben.

Nun wird mit Bußgeld angedroht und ganz vielen Briefen (angeblich) die nach Hause geschickt werden und diese ebenfalls eingetragen werden unter meinem Namen.

So eine Situation hatte ich in meinem ganzen Leben noch nie erlebt, da ich selber noch Schülerin bin und ich noch nie so ein „Extremfall“ erlebt.

Ich habe erst Mal eine Weile gebraucht, bis ich das ganze überhaupt realisieren konnte tatsächlich, wie eben schon erwähnt war ich sehr überrascht, da ich sowas noch nie erlebt

Daher meine Frage, ob das für solche Fälle denn auch geht mit dem Bußgeld? Und was passiert denn genau wenn ich Bußgeld zahlen muss?

Danke im Voraus !

Bußgeld, Gesetz, Jura, Mahnung, Erlaubnis

Mit PKW auf Motorradparkplatzt parken, Rechtslage?

Bei uns in der Schule wird andauernd von Lehrkräften auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen geparkt. Mehrmals hänge ich denen Zettel a die Scheibenwischer, dass sie dies unterlassen sollen, auch informiere ich sie darüber, dass ich fotos und Kennzeichen dokumentiert habe, dennoch hört es nur bedingt auf. Nun möchte ich eine Beschwerde an das Kollegium schreiben, da dies nicht nur mich sondern auch den anderen Kraftrad Fahrer stört, da wir schon mehrfach zugeparkt wurden und das falsch parken in dieser form auch bis zu 3 mal die Woche regelmäßig stattfindet.

Was ich nun aber brauche sind gesetzte. Leider kann ich nur bedingt etwas dazu finden ob PKWs rechtmäßig auf gekennzeichneten Motorradparkplätzen parken dürfen. Es würde mir sehr helfen wenn jemand mir da einige liefern Könnte, vor allem weil da auch ein Schild steht, dass Rechtwiedrige parken abgeschleppt werden darf.

Im winter fahren zwar nur wenige mir Krafträdern, aber vor allem von Frühling bis Herbst sind meist alle Parkplätze der Krafträder besetzt. Doch auch wenn keiner die Krafträder am Morgen in Anspruch nehmen würde könnte ja dennoch jemand später hinzukommen da dieser evtl. Freistunde hatte morgens oder aus anderen Gründen, somit sollten die gekennzeichneten Parkplätze, meines Erachtens nach, für Krafträder freigehalten werden.

könntet ihr mir evtl. gesetztes paragraphen oder andere bindende Regelungen stellen? Diese würde sehr helfen.

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Wieso verstehen so viele die Meinungsfreiheit falsch?

Grundgesetz Artikel 5:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

[…]

In der Praxis heißt das also, solange du nicht gegen weitere Gesetze (siehe Volksverhetzung) verstößt, kannst du alles sagen, was du willst.

ABER du musst dann eben auch aushalten, was andere dann dazu sagen. Du hast deine Meinung, die, wenn du sie frei äußerst, genauso frei von anderen kommentiert werden darf.

Man sollte meinen, dass das ganz einfach ist. Aber immer wieder (und gerade hier auf GuteFrage) treffe ich Menschen, die unter Meinungsfreiheit verstehen, dass wenn sie ihre Meinung äußern, diese nicht in Frage gestellt werden darf. Da antwortest du dann hier unter einer Meinungsfrage mit deiner eigenen Meinung und promt kommen Nutzer an, die dir unterstellen, du würdest ihnen deine Meinung aufzwingen. Obwohl genau danach gefragt wurde. Nur, weil deine Meinung eine andere ist als ihre.

Was ist so schwer daran zu kapieren, dass es noch andere Meinungen gibt, als die eigene?

Interessanterweise sind diejenigen, die behaupten, man dürfe in Deutschland nichts mehr sagen, auch diejenigen, die einen sofort angreifen, sobald man ihre Meinung kritisiert. Im Grunde widersprechen die sich doch die ganze Zeit. 

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Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug

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