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Rechtswidrige Arbeitsanweisung bei der Eisenbahn?

Die Frage richtet sich an sich an alle, da man aber tiefes Eisenbahnfachwissen braucht, kann es sein, dass nur Fahrdienstleiter und sonstige Mitarbeiter im Eisenbahnwesen mitreden können.

Auch für diese aber zur Einordnung:

Zusatzverspätungen bei der Bahn werden gemäß einer Kodierrichtlinie (welche ihre grobe Basis im Eisenbahnregulierungsgesetz hat) einer Verspätungsursache zugeordnet. Je nach Verspätungsursache muss ab 4 Minuten Verspätung die DB InfraGO, das EVU oder niemand Geld an den jeweils anderen zahlen.

Ich bin Mitarbeiter in einem EVU und für die Pünktlichkeit zuständig. Da der Geschäftsführer sauer über eine der Baustellen, die uns massiv verspätete, war, forderte er mich auf, alle (!) Verspätungen im Baustellenbereich bei der zuständigen Betriebszentrale per Umkodierungsantrag auf Baustelle umzukodieren bzw dies zu versuchen (der Antrag wird ja auf Richtigkeit geprüft von der BZ, wir selber treffen also nicht die endgültige Entscheidung). Ich solle das auch versuchen, wenn offensichtlich wir Schuld waren, wenn z.B. der Triebfahrzeugführer zu spät zum Dienst erschien (weil er z.B. verschlafen hat).

Ich bin dem Auftrag in der Form nicht nachgekommen, sondern versuchte nur in plausiblen Fällen die Umkodierung. Ich bin der Auffassung, dass der Auftrag rechtswidrig war, da er einerseits gegen die Kodierrichtlinie verstößt, aber auch gegen das Eisenbahnregulierungsgesetz, da nach diesem die Verspätungsursache dem Verantwortlichem zuzuschreiben ist. Der Geschäftsführer forderte mich ja auf, falsche Tatsachen vorzutäuschen. Evtl stellt sich sein Verhalten (da die Verspätungsursachen finanzielle Auswirkungen haben) sogar als versuchte Anstiftung zum Betrug dar.

Wie seht ihr das? Durfte ich den Auftrag verweigern? Soll ich gar den Betriebsrat einschalten?

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Verstoss DSGVO / Verbraucherschutz?

Kunde bestellt etwas auf Amazon.

Ware kommt nie an, wird storniert.

Amazon buchte dennoch Geld ab.

Kunde will Geld zurück.

Amazon sagt Du musst erst einem Drittunternehmen deine Daten schicken. Die sagen uns dann ob du das bist und dann bekommst du Geld zurück.

Kunde will drittunternehmen aber nicht seine Daten schicken. Ausserdem geht es um Rückbuchung auf ursprungskonto. Selbst die Rückbuchung kann nur der Kontoinhaber durchführen lassen (er ist also identifiziert).

Amazon schreibt Mahnung über den Ursprungsbetrag , sagen wir 1000 € zzgl. Mahngebühr 3€ und droht Verfahren an.

Kunde sagt nun gut hier 1.003 € und mahnt 1.003 € zzgl. 50 € Aufwandsentschädigung an.

Kunde sagt das das Vorgehen eine Verletzung der DSGVO sowie Verbraucherschutz darstellt und sich Amazon an geltendes Recht halten muss. Keine Ware, kein Geld.

Amazon behart weiter darauf.

Was tun ? Verbraucherschutz einschalten ? Kunde will weiterhin nicht Zeit für irgendwelche Richtlinien von Amazon aufwenden die gegen geltendes Recht verstossen. Wie gsagt ist Kunde über seine Bank legitimiert und das Geld soll auch auf dem Kunden gehörenden Konto gebucht werden und nicht sonstwo hin und die Ware kam_nie_an.

Meiner Meinung nach ein klarer Verstoss gegen Verbraucherrechte.

Vielleiht ist hier jemand mit Ahnung der sowas schonmal hatte und wei' wie man da geschmeidig mit vorgeht. Eine Ident wird weiterhin ausgeschlossen. Kunde ist nicht der angestellte dort, hat kene Leistung erhalten und will nun das zurück was ihm zusteht zzgl. Zinsen. Ist das eigentlich auch der Tatbestand ungerechtfertigter Bereicherung ?

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