Muss ein Paketdienst Schadensersatz leisten, wenn durch Zustellungsprobleme dem Kunden ein Schnäppchenangebot entgeht?

Nein 75%
Ja 25%

8 Stimmen

3 Antworten

Durch einen nachweislichen Fehler des Paketdienstes wird das Produkt dem Kunden nicht zugestellt und geht zurück an den Absender. Der Kauf wird dadurch storniert.

Wird er nicht. Vertrag ist Vertrag.

Der Verkäufer schuldet dir nach wie vor die Ware zum vereinbarten Preis. Und wenn er den vertrag mit dem Frachtdienstleister hat, dann muss er auch für die erneute Versendung aufkommen.

Sofern der Absender ein Händler ist, liegt das Lieferrisiko zu seiner Seite.

Wenn die Sendung also ungerechtfertigt zurück geht, dann muß der Händler nochmal liefern. Er kann dann das alte Porto vom Paketdienst zurück fordern.

Eine Stornierung Seitens der Händlers ist nicht mehr möglich, da der Kaufvertrag spätest durch Zusendung der Ware zustande gekommen ist.

Fertig.

Nein
Kann er vom Paketdienst Schadensersatz verlangen? Wie ist die Rechtslage?

Nein, aber vom Verkäufer das Paket erneut zu senden, solange er nicht selber schuldhaft die Zustellung verhindert hat.