Hallo,
ich habe letzte Woche eine Angelrute online von einem Händler gekauft. Die Rute gibt es leider so nicht im Ladengeschäft, sodass mir nur der Onlinehandel übrig blieb.
Nachdem ich die Rute (350€) ca. 1 Stunde getestet habe, musste ich feststellen, dass sie nicht meinen Ansprüchen für diesen Preis entsprach.
Also direkt Widerruf erklärt. Dieser wurde angenommen und unter gefragt, ob ich die Rute denn getestet habe.Dies habe ich bejaht.
Darauf erhielt ich eine Mail, dass der Händler die Ware nicht zurücknehmen wird, da diese bereits benutzt und die Verblombung (Plastikartikel mit Herstellerlogo) entfernt wurde.
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Laut den Paragraphen im BGB habe ich da keine Ausnahmeregelung zu gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG Roy