Ist ein gericht dazu verpflichtet?
Ich kann mir leider keinen Anwalt holen durch den Einwilligungsvorbehalt. Am 17 Mai 2025 hab ich ans Gericht eine dsgvo Anfrage gestellt mit allen Daten die über mich dort verarbeitet werden und an Dritte weitergegeben werden. Nun habe ich heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben weil bis heute 14.7. 2025 nichts angekommen ist und ich auch sonst keine Mitteilung deswegen erhalten habe. Dazu habe ich noch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde eingeschaltet. War der Vorgang so korrekt?
2 Antworten
Du musst verstehen, das du unter Betreuung bist und du vieles nur mit Zustimmung deiner Betreuerin tun kannst; da du hier einen Einwilligungsvorbehalt BGB § 1825 als Volljähriger unterschrieben hast, zum Schutz von Vermögensschäden. Deshalb könntest du ohne Zustimmung auch keine Anträge stellen, die dann Gerichtgebühren auslösen (was der Fall wäre, wenn du wiederholt ans Gericht dsgvo Anfragen stellst). Du kannst dies doof finden und immer wieder dazu ein neues Thema aufmachen, aber dies verändert die Rechtslage nicht.
Du kannst dies nur verändern, wenn du hier erfolgeich einen Aufhebungsantrag des Einwilligungsvorbehaltes bei dem für dich zuständigen Betreuungsgericht stellst. Die schauen dann, ob die Voraussetzungen die dazu geführt haben sich verändert haben und ob du selber geschäftsfähig sein kannst.
Dazu ist aber sinnvoll mit deiner Betreuerin zusammen zu arbeiten (die wird dort auch gehört) statt diese anzuzeigen.
Bestünde eventuell die Möglichkeit zur Rechtsantragsstelle des Gerichts zu gehen und einen Beratungsschein für einen Rechtsanwalt zu besorgen?
Oder kollidiert das auch mit dem Einwilligungsvorbehalt?
Somit müsste der Betreuer also erst mal zustimmen...verstehe.
Ja und meine Betreuerin hat leider Straftaten gegen mich begangen mit dem Einwilligungsvorbehalt das liegt alles schon durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft leider ist eine Zusammenarbeit so unmöglich und sie wird nichts zustimmen was gegen sie ist.
Vorwurf ist: freiheitsberaubung und Nötigung.
meine Betreuerin hat leider Straftaten gegen mich begangen
Wenn dem so ist, kannst du Strafanzeige erstatten.
das liegt alles schon durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist keine Strafanzeige. Die Tatsache, dass du eine solche scheinbar grundlos stellst und eine Anfrage auf Auskunft nach DS-GVO an ein Gericht schickt, ist aber aus Sicht eines objektiven Dritten leider eher ein Indiz dafür, dass die angeordnete Betreuung bei dir wohl durchaus angebracht sein könnte.
Das Gericht hat gesagt die stellen mir keinen beratungshilfeschein aus wegen des Einwilligungsvorbehalts der entmündigt mich für rechtsgeschäfte