Bewerber im Sinne des AGG?
Hey,
Ich bin bwler, schreibe Arbeitsrecht Klausur und bin ein bisschen überfordert. Ich hab eine unverifizierte Quelle mit Fällen + Lösungen.
Verstehe da was nicht.
Also: M sucht eine Leiterin für seinen Gastro Betrieb, diskriminiert also Männer. L (lkw Fahrer) und U (voll qualifiziert) bewerben sich und werden abgelehnt, beide Männer.
Lösung laut dem Zettel den ich hab:
L hat keinen Erfolg bei der Klage, weil er im Sinne des AGG (§6 Abs 1 S 2) kein Bewerber ist, weil er keine Qualifikation für die Stelle hat und ihn die Ausschreibung nicht ansprechen sollte.
Finde dazu aber nix im Gesetz. Mmn ist er trotzdem ein Bewerber, weil meiner Auffassung nach jeder Bewerber ist, der eine Bewerbung abschickt.
wer ist falsch? Die Lösung oder ich?
Würde mich sehr über eine kleine Antwort freuen.
Danke und LG