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Tätigkeiten im Arbeitsvertrag nicht klar definiert?

Frage an die Juristen.
Mein Chef hat mir letztes Jahr eine Gehaltserhöhung gegeben bzw. hab ich mit Ihm verhandelt. Im Vertrag steht nun:
§ 3 Tätigkeit

Als Podologe und Gruppenansprechpartner ist der Mitarbeiter insbes. mit folgenden Aufgaben betraut:

• Podologische Behandlungen

◦ Allgemeine Behandlungen wie Komplexbehandlung, Nagelbearbeitung, Hornhautbehandlung

• Spezialtechniken

◦ Behandlung mit Nagelkorrekturspangen

◦ Nagelprothetik

◦ Orthosen

• Dokumentation der Patienten Anamnese und der Behandlung

• Hygienemaßnahmen nach RKI Richtlinien

• Hausbesuche und Heimbesuche

• passive Therapieleistungen

• Betreuung von Patienten, Kunden, Besuchern

• Verkauf von Pflegeprodukten

• Terminvergabe

• Kassenbuch

• Überprüfung der Korrektheit von Rezepten

• Abrechnung von Verordnungen

• Empfang von Patienten, Kunden, Besuchern, sowie Heim- und Hausbesuche

• Terminplanung

• Raumverwaltung

• Ordnung und Sauberkeit des Behandlungumfeldes

Zu Anfang des Jahres hieß es dann plötzlich dass ich Abteilungsleiter sei und ich 16 Aufgaben erledigen müsste die alle nicht im Vertrag aufgeführt werden.

Im letzten Gespräch hab ich mich bereits breit schlagen lassen die Aufgaben doch zu machen wenn ich sie mit einer Kollegin teile, habe jedoch bisher nichts weiteres unterschrieben. Mein Chef erwartet jetzt allerdings auch noch dass ich auf einen Teil der Gehaltserhöhung verzichte da das Geld auf einmal angeblich für eine Person gedacht war (obwohl die Gehaltserhöhung allgemein war und ich aufgrund meiner Zuverlässigkeit viel raus holen konnte), davon oder von den 16 Aufgaben war bei der Gehaltsverhandlung nie die Rede.

Ich persönlich bin der Ansicht dass es nicht mein Verschulden war den Vertrag so abgeschlossen zu haben bzw. bin ich mir sicher dass die Aufgaben zum Vertrag hinzugefügt hätten werden müssen.

Desweiteren wird der Begriff Gruppenansprechpartner der im Vertrag steht nun mit Teamleiter, Fachlicher Leitung und Podologische Leitung gleichgesetzt.

Auf der im neuen Jahr rausgegebenen Liste heißt es dann: Teamleiter sind für Dies und Jenes verantwortlich.

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Kann man Stornierungen als Privatverkäufer einfach so ablehnen (cardmarket)?

Guten Abend habe eine Frage an die Community,

kann man als (privat-)verkäufer stornieranfragen von käufern gewissenlos ablehnen ohne irgendwelche konsequenzen? An sich bin ich kulant und storniere alle Anfragen, aber in dem speziellen Fall finde ich das etwas unfair und ich weiß nicht, ob ich das darf. Ich habe vor paar Stunden eine Stornierungsanfrage von einem Käufer erhalten, der 53 Karten aus den neuesten Yu Gi Oh! Set bestellt hat - für insgesamt 81,58€.

Er hatte diese Karten gestern am morgen bestellt, relativ früh gegen 6 Uhr morgens oder so. Gegen 22 Uhr hat er mir eine Nachricht geschrieben ich zitiere sinngemäß: "würde gerne stornieren, habe die karten günstiger gefunden und ich dachte sie schicken die karten heute schon ab".

Zum Ersten finde ich die Nachricht respektlos. Ohne hallo, bitte und etc. auch wenn ich das nicht erwarte, dennoch gefällt mir die Art wie er mit mir redet überhaupt nicht. Und seine Gründe kann ich auch nicht nachvollziehen, davon hab ich ja nichts.

Und zum Zweiten sind die Preise der Karten logischerweise gesunken. Wenn ich mir den Aufwand gebe, würde ich für die Karten zum aktuellen Zeitpunkt nur ca. 55-60€ erhalten. Das heißt, ich habe für nichts einfach Verlust gemacht.

Zum dritten finde ich das nicht fair, das er mir die Karten aus meinem Katalog entnommen hat, sie stark an wert verloren haben und ich für den "Schaden" aufkommen muss.

Deswegen möchte ich die Bestellung nicht stornieren. Kann ich einfach so die Stornieranfrage ablehnen und die Karten dann zusenden? Ich kenne mich mit den Gesetzen dazu nicht aus, möchte auch nicht verklagt werden oder so, aber für mich ist sein Stornierungsgrund nicht schlüssig.

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