Kündigung nicht wirksam durch falsches Datum?
Ich habe nicht bedacht, dass ich als Datum der Kündigung den Zeitpunkt inklusive Kündigungsfrist angeben muss.
Daher habe ich die Kündigung zum 30.04. angesetzt, gemeint war (inklusive Kündigungsfrist) der 31.05.
Ich habe auch extra die Hilfsklausel „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ beigefügt und als Absendedatum den 25.04 angeben.
Mein Arbeitgeber meint, dass die Kündigung nicht wirksam sei und ich erst zum 15. Juni wieder kündigen könnte, doch laut Foren scheint die Hilfsklausel wirksam, wenn ich das Datum der Kündigung falsch angegeben habe.
Ist die Kündigung zum 31.05 wirksam, obwohl ich den 30.04. als Datum zur Kündigung angegeben habe?
