Möchte mal mit meinem vergleichen.
Fall 1:
Der Student K möchte die Fußball-WM 2018 uneingeschränkt genießen und dafür seinen alten Röhrenfernseher durch einen neuen 58-Zoll-Plasma-Fernseher ersetzen, der sich in seinem Studentenzimmer gut machen würde. Er bestellt daraufhin telefonisch bei dem Elektrofachhändler V einen solchen Fernseher, der der V in einem Prospekt für 1439 € anbietet. Sie vereinbaren, dass V durch seinen Fahrer F den Fernseher am 11.6.2024 um 16 Uhr bei K anliefern soll. Als F pünktlich mit einem nicht näher gekennzeichneten Fernseher in der Hand bei K klingelt, sitzt der vergessliche K aber in der Vorlesung „Wirtschaftsprivatrecht II“. Nachdem er zehn Minuten gewartet hat, stellt F den Fernseher wieder zurück auf die Ladefläche des Sprinters zu drei identischen Fernsehern, die er ebenfalls ausliefern soll. Bei der Weiterfahrt kommt es aufgrund leichter Unachtsamkeit des F und überwiegenden Verschuldens des Motorradfahrers M zu einem schweren Unfall, bei dem u.a. der F schwer verletzt wird und alle Fernseher im Sprinter zerstört werden.
In einem folgenden Telefonat mit V macht K deutlich, dass er immer noch einen Fernseher rechtzeitig zum Beginn der Fußball-WM braucht. Der V hat aber nur noch 58-Zoll-Plasma-Fernseher eines anderen Anbieters zum Preis von 1459 € auf Lager. K ist mit diesem Angebot einverstanden. V verweist aber darauf, dass er jetzt keine Lieferung mehr durchführen könne. Daraufhin bittet ihn K, in seinem Namen einen Spediteur zu beauftragen, der den Fernseher rechtzeitig am 14.6.2024 um 13 Uhr anliefern soll. Der tatsächlich von V beauftragte Spediteur S kommt aber erst an diesem Tag um 18.30 Uhr bei K an. Beim Herauftragen des Fernsehers zur Wohnung des K rutscht der S auf der Treppe aus, beim Sturz geht der Fernseher in 1000 Teile.
Der V verlangt von dem K die Bezahlung von 2898 € für zwei Fernseher. Der K verweigert dies.
Wie ist die Rechtslage?