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Ist die Benutzungspflicht eines gemeinsamen Geh-und Radweges für Fahrräder aufgehoben, wenn dieser den Mindestanforderungen absolut nicht entspricht?

Ein gemeinsamer Geh- und Radweg (benutzungspflichtig) soll laut einer Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mindestens 2,5 innerorts breit sein, das unterschreitet meine Stadt sowieso schon regelmäßig.

Eine Benutzungspflicht wird aufgehoben, auch trotz Schild, wenn die Benutzung unzumutbar ist oder gefährdend.

Es gibt eine Stelle, die ich hin und wieder fahren muss. Die ist von Hauswand zu Straße unter 1,5m (ich werde die demnächst mal messen) - ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg - mit Benutzungsplicht - die Stelle etwa 50m lang. Jetzt ist an einer Stelle, trotz der ohnehin schon zu schmalen Bahn auch noch eine Stelle, an der rechts erst so zwei Feuerwehr-Wasserstellen an der Seite stehen (dadurch wird das ganze natürlich nochmal deutlich enger - vermutlich auf unter 1,2m auch das werde ich messen) und 1,5m bis 2m danach ist links ein ungefähr 30cm im Weg platzierter Ampelpfahl mit Fußgängerampel - wodurch auch da noch mal eine Engstelle auf dem ohnehin viel zu engen Weg ist.

Ist da die Benutzungsplicht trotz Schild wegen Unzumutbarkeit aufgehoben, sodass ich die Wahl hätte, auf der Straße zu fahren, oder muss ich da fahren und mich mit der Stadt darüber anfangen zu streiten, dass das gefährlich, scheiße und entgegen der Vorschrift ist?

Wie ist das rechtlich: muss ich mich an rechtswidrige Schilder trotzdem halten, oder darf ich die ignorieren?

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Freund macht immer nur Partnerarbeit mit Mädchen?

Hallo zusammen,

mein Freund und ich sind beide Studenten, ich studiere Jura und er Architektur. In seinem Studiengang ist es üblich, dass viel mit Partner - oder Gruppenarbeit gearbeitet wird. Mein Freund hat so seine paar guten Kumpels von der Uni, versteht sich aber sowieso grundsätzlich mit jedem (Frauen sowie Männer). Man muss auch dazu sagen, dass er schon immer ein ziemlicher Frauenmagnet ist, sieht gut aus, hat immer ein offenes Ohr und ist sehr sehr nett zu jedem.
An sich ziemlich gute Eigenschaften, bei denen ich auch akzeptiert habe, dass es andere Frauen auch gut finden.

Nun zum eigentlichen Thema: Mein Freund hängt meistens ein bisschen hinterher, was das Thema Gruppenfindung für Projekte betrifft. Bis er sich darum kümmert haben seine Kumpels alle schon vollzählige Gruppen gebildet. Letztendlich musste er dann sehr oft mit Mädels zusammenarbeiten.

Dieselbe Situation gab es auch dieses Mal. Er arbeitet jetzt in einer Vierergruppe mit drei Mädchen zusammen (alle single), von denen er mit einer bereits eine Partnerarbeit gemacht hat. Eine andere aus dieser Gruppe stand die ersten beiden Semester auf ihn. Und das ist es, was mich stört. Es ist grundsätzlich mein Freund der immer von Frauen umgeben ist, während alle anderen Jungs in Beziehungen mit ihren männlichen Freunden zusammenarbeiten.

Es wäre mir lieber wenn es mich nicht stören würde, aber alleine der Gedanke, dass er teilweise den ganzen Tag mit denen in der Werkstatt verbringen muss und die dann öfters sieht als mich, missfällt mir schon sehr :(

Deswegen wollte ich mal fragen, wie ihr das einschätzt oder ob euch das stören würde…

Vielleicht hat auch jemand ein paar Tipps, wie ich diese Eifersucht oder Angst überwinden könnte :/

Danke schon mal!

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Urlaub zurückzahlen?

mein erster Arbeitsvertrag wurde bis Ende Juli befristet (1 Jahr) nach dieser Befristung wurde mein Vertrag um ein halbes Jahr bis 31.01.2025 befristet. Mir stehen 30 Tage Urlaub zur Verfügung bei 5 Arbeitstagen, habe dort 4 Tage nur gearbeitet. Ich habe bis Ende September 2024 insgesamt 25 Urlaubstage genommen. Mein Chef möchte dass ich diesen Urlaub (5 Tage ?!) zurückzahle? Ist das richtig ? Darf sie das ? Ich hatte Urlaub bevor ich meinen neuen Arbeitsvertrag zugesandt bekam.

im Vertrag steht:

  1. Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu. Für diesen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
  2. Die Firma gewährt darüber hinaus übergesetzlich pro Kalenderjahr einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Dieser ist innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Er mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres oder bei Vorliegen der gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte.
  3. Im Ein- und Austrittsjahr wird der Urlaubsanspruch gezwölfelt, wobei eine Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
  4. Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung abzugelten. Eine Abgeltung des zusätzlichen vertraglichen Urlaubsanspruchs ist ausgeschlossen.

liene Grüße

Kündigung, Arbeitsvertrag, Jura

Überfordert im Beruf?

Ich denke ich bin im Beruf überfordert aber derzeit weiß ich nicht was ich dagegen tun kann.

Ich arbeite als Industriekaufmann im Außendienst. Es gibt kein Zusammenhalt im Team und jeder denkt nur danach wie man den anderen gegenseitig runter machen kann, meistens ist das aber noch harmlos und geht über dummes Gerede nicht hinaus.

Das größte Problem ist das jeder aktuell das 5 fache des normalen Arbeitsbedarfs machen muss und ich andauernd krank werde. Ich bin im Monat mindestens eine Woche krank durch schwere Magen-Darm Probleme, mein Arzt hat das nicht weiter untersucht aber schätzt auf den Stress.

Dadurch häufen sich die Aufgaben noch mehr, die Vorgesetzten meiden jedes Gespräch. Ich habe bis jetzt 3 mal versucht ein Gespräch auszumachen um auf die Zustände hinzuweisen die nicht mehr zu bewältigen sind, keiner von uns schafft die Aufgaben mehr im Zeitfenster weil das mit aller Kraft menschlich nicht mehr zu schaffen ist. Sogar unter der Annahme das jeder im Team teamorientiert arbeiten würde, wäre das nicht mehr zu schaffen. Wir versuchen mittlerweile eine Aufgabenlast in einem Zeitfenster abzuarbeiten das eigentlich 5 mal so lang sein müsste.

Die Zustände untereinander machen das natürlich nicht leichter. Die Arbeitsumstände sind nicht mehr tragbar.

Der Chef rechtfertigt die 5 fache Aufgabenlast und die extremen Zustände mit einem lächerlichen Bonus von 200€. Das steht in keinem Verhältnis

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