Urlaub zurückzahlen?
mein erster Arbeitsvertrag wurde bis Ende Juli befristet (1 Jahr) nach dieser Befristung wurde mein Vertrag um ein halbes Jahr bis 31.01.2025 befristet. Mir stehen 30 Tage Urlaub zur Verfügung bei 5 Arbeitstagen, habe dort 4 Tage nur gearbeitet. Ich habe bis Ende September 2024 insgesamt 25 Urlaubstage genommen. Mein Chef möchte dass ich diesen Urlaub (5 Tage ?!) zurückzahle? Ist das richtig ? Darf sie das ? Ich hatte Urlaub bevor ich meinen neuen Arbeitsvertrag zugesandt bekam.
im Vertrag steht:
- Dem Arbeitnehmer steht der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen bei einer Beschäftigung an 5 Tagen pro Woche zu. Für diesen gilt das Bundesurlaubsgesetz.
- Die Firma gewährt darüber hinaus übergesetzlich pro Kalenderjahr einen vertraglichen Urlaub von weiteren 10 Arbeitstagen. Dieser ist innerhalb des Kalenderjahres zu nehmen. Er mindert sich für jeden vollen Monat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt bzw. Entgeltfortzahlung hat oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses um ein Zwölftel. Für den vertraglichen Urlaub gilt abweichend von dem gesetzlichen Mindesturlaub, dass der Urlaubsanspruch am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres oder bei Vorliegen der gesetzlichen Übertragungsvoraussetzungen mit Ablauf des Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres auch dann verfällt, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht genommen werden konnte.
- Im Ein- und Austrittsjahr wird der Urlaubsanspruch gezwölfelt, wobei eine Kürzung allerdings nur insoweit erfolgt, als dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird.
- Kann der gesetzliche Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er nach Maßgabe der jeweils gültigen gesetzlichen Regelung abzugelten. Eine Abgeltung des zusätzlichen vertraglichen Urlaubsanspruchs ist ausgeschlossen.
liene Grüße
Mir ist nicht klar, von wann bis wann du insgesamt gearbeitet hast .
1 Jahr von Ende Juli 2023 bis Ende Juli 2024 und dann nochmal befristet von Ende Juli 2024 bis Ende Januar 2025
1 Antwort
Es kann sich dabei ja nur um einen einzigen Tag handeln. Fuer das Jahr 2024 hast du schliesslich einen Urlaubsanspruch von insgesamt 30 Tagen bei einer 5 Tage Woche, was einem Anspruch von 24 Tagen bei einer 4 Tage Woche entspricht. Wenn du nun in diesem Jahr schon 25 Tage Urlaub genommen hast und auch kein Resturlaub aus dem vorigen Jahr mehr vorhanden war, kann dieser eine Tag vom Arbeitgeber zurueck verlangt werden (bzw. das dafuer gezahlte Urlaubsentgelt), wenn es denn vorher so vereinbart wurde.
Allerdings scheint dein aktueller Vertrag keine entsprechende Vereinbarung zu enthalten. Waren die Konditionen im alten Vertrag denn die gleichen oder was stand dort so alles zum Urlaub?
Wenn es eigentlich 30 Arbeitstage bei einer 5 Tage Woche waeren, macht das genau 6 Wochen aus (30 : 5 = 6). Heruntergerechnet auf eine 4 Tage Woche sind das dann 24 Tage (24 : 4 = 6).
Aber ich sehe da weit und breit keine Rueckzahlungsklausel in dem zitierten Vertragsteil.
Da steht bei genauem Hinsehen nicht einmal, dass die zehn zusätzlich gewährten Urlaubstage proportional gekürzt werden, wenn der AN weniger als fünf Tage pro Woche arbeitet 🙂
Gleiche Kondition. Wieso 24 Tage ? Sie sagt 20 Tage weil ich 4 Tage gearbeitet habe ?