Warum heißt GG Art 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"?
Eine Frage an Leute, die im Verfassungsrecht beschlagen sind: Warum haben die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes formuliert: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"? Dass das nicht stimmt, wird jeden Tag millionenfach eindrucksvoll und traurig bewiesen. Natürlich wird jeden Tag die Würde zahlloser Menschen angetastet.
Um das Anliegen dieses Artikel auszudrücken, fände ich es sehr viel logischer, wenn dort stünde: "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden." Diese Formulierung wäre offener für die Tatsache, dass das nicht sein darf, obwohl es ständig passiert.
Kennt jemand die Hintergründe, warum so formuliert wurde, wie es da steht?