Hallo ich bin 16 und wohne in einer betreuten WG (nein, nicht weil ich Problemkind bin sondern wegen meinen Eltern...) und hier ist die Regel dass man in der Schulzeit um 22 Uhr im Zimmer sein muss (Nachtruhe). Man darf nach dem Abendessen (18 Uhr) nichts mehr essen, d.h. also nichts was von der WG eingekauft worden ist. Ich bin heut Abend um 21.52 heimgekommen, wollte mir noch eine Fünf-Minuten-Terrine machen, die ich mir selbst gekauft hatte (hab immer Vorrat) weil ich übelst Hunger hatte/hab. Es war genau 21.58 als ich meine Betreuerin gefragt hatte, ob ich mir dafür benötigtes heißes Wasser kochen dürfte (es würde nicht mehr als ne Minute dauern). Sie meinte frech 'Nö', weil es ja schon 22 Uhr sei. Ich habe auf die Funkuhr gezeigt und sie meinte trotzdem darf ich es nicht. Ich fand es einfach mega gemein!!
Und nun meine Frage; Dürfen Betreuer es einem verweigern, dass man schon sein EIGENES Essen warmmacht?! Wie verhält sich das Gesetz in dem Fall...? Ich habe echt mega Hunger und bin richtig sauer auf die... Ein Recht auf Essen bzw. körperliche Unversehrtheit hat man ja (also dass man nicht Hungert). Also wenn man im übertriebenen Sinne jetzt mal überlegt; Könnte ich mit irgendeinem Paragraphen gegen diese supertolle Regelung (-.-) angehen?
Danke im Voraus.