Hundebesitzer – die besten Beiträge

Kaufpreis zurückerstatten ja oder nein?

wir haben so einen ähnlichen Fall wie unten beschrieben haben aber zum Wohle des Tieres den Hund 21 Uhr abgeholt und haben ihn wieder an uns genommen. Bei Kauf und auch bei Vorgesprächen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen dass der Hund momentan in einer rübelphase ist insbesondere an der Leine Übung braucht und damit kamen dann auf einmal die neuen Besitzer nicht mehr klar wir haben Hund wieder an uns genommen aber ich sehe es nicht ein den kaufpreis zurück zu erstatten weil wir ausdrücklich auf die Problematik des Hundes hingewiesen haben jetzt an euch bin ich dann im Recht oder liege ich da vielleicht komplett falsch??

Wir haben vor 2 Wochen unseren 7 Monate alten Hund an eine Familie vermittelt. Der Grund dafür war, dass das Tier sehr kräftig und ungestüm ist und das für unser jüngstes Kind ein Problem wurde.Bei der Beschreibung des Hundes habe ich auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Nun möchte der neue Besitzer den Hund zurückgeben, da die Katzen nicht mit ihm auskommen und er sich im Haushalt der Familie dominat verhält. Er geht aufs Sofa und schnappt angeblich auch mal nach der Hand. Aber kein Beißen, sondern eher spielerisch. Das hat er bei uns nicht getan, und als die Leute ihn abeholt haben, hat er ja auch nicht gebissen oder geschnappt. Wir haben einen Tierschutzvertrag abgeschlossen, den ich über "Tiervermittlung.de" ausgedruckt habe. In der ersten Woche hatte ich Kontakt mit den neuen Eigentümern und sie schrieben per e-mail, dass es dem Hund bestens geht und es sich gut eingelbt hat. Und nun wollen Sie ihn zurückgeben und werfen mir Vertragsbruch vor, da ich ihn nicht zurücknehmen kann und möchte, da die Gründe, weshalb ich ihn abgegeben habe weiterhin vorhanden sind.Die Probleme, die nun aufgetreten sind, konnte ich vor dem Kauf nicht wissen, da wir keine Katzen haben. Ich sehe mich nicht in der Pflicht, den Hund zurückzunehmen, da ich keinerlei falsche Angaben beim Verkauf gemacht habe. Vielleicht können Sie mir eine Auskunft, ob ich die Pflicht habe, den Hund zurückzunehmen.

Antwort:Aus dem von Ihnen abgeschlossenen Tierschutzvertrag ergibt sich keine Rückgaberecht des neuen Eigentümers, soweit ein solches nicht individuell noch in dem Vertrag ergänzt worden ist.Somit richtet sich die Beurteilung des Rückgabewunsches nach allgemeinen kaufrechtlichen Regelungen.

Nach dem Gewährleistungsrecht im Kaufrecht kann sich eine Rückabwicklungsanspruch des Käufers dann ergeben, wenn die verkaufte Sache mit einem Mangel behaftet ist.

Ein Sachmangel liegt aber nur dann vor, wenn der tatsächliche Zustand der Ware von dem Zustand abweicht, den die Parteien bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Vorliegend haben Sie auf das Wesen und den Charakter des Hundes hingewiesen. Es war danach vereinbart, dass hier kein ruhiger und passiver Hund verkauft wird, sondern durchaus ein ungestümes und aktives Tier.

Eine Abweichung ist nach Ihrer Schilderung nicht erkennbar. Dass Katzen mit einem Hund vom Grundsatz her nicht gut auskommen ist allgemein bekannt. Wenn das Tier sich dominant verhält und schnappt, dann kann dies durchaus auf Haltungsfehler und fehlende Erziehungsmaßnahmen hinweisen. Beides ist allerdings bei einem kräftigen und ungestümen Tier durchaus nicht anormal. Insoweit von einem Mangel des Tieres sprechen zu wollen geht hier wohl zu weit.

Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so muss die Sache für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen. Auch wenn Sie daher nicht besonders auf den aktiven Charakter des Hundes hingewiesen hätten, wäre hier wohl nicht von einem Mangel zu sprechen. Denn wer einen jungen kräftigen Hund kauft, der muss damit rechnen dass so ein Tier auch mal spielerisch schnappt und sich dominant verhält. Dies sind durchaus normale Wesenszüge die der neue Eigentümer im Rahmen der Erziehung relativieren und beherrschbar machen muss. Der Hund verhält sich nach der Schilderung ja nicht aggressiv.

Insgesamt dürfte daher – vor dem Hintergrund Ihrer Angaben - kein Rückabwicklungsanspruch gegeben sein.

Rückfrage vom Fragesteller

12. März 2010 | 16:36

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Hier nun meine Verständnisfrage: In dem Tierschutzvertrag steht u.a.:"Das Tier bei auftretenden Problemen, z.B.Beißen, Rauhbeinigkeit, Ungehorsam, nicht töten zu lassen, sondern sich mit dem bisherigen Eigentürmern in Verbingung zu setzen, ggf. zurückzugeben." Auf diesen Inhalt berufen sich die neuen Eigentümer. In "ggf. zurückzugeben" sehen diese ihr Recht das Tier zurückzugeben. Wenn ich Sie nun richtig verstanden habe, besteht aufgrund des Vertrages nicht das Recht zur Rückgabe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt

die von Ihnen angeführte Passage des Vertrages beinhaltet kein unbedingtes Recht des Käufers auf Rückgabe.

Hundebesitzer, Hundehaltung

Dalmatiner als motivierter ersthunde Besitzer?

Ich hoffe hier vielleicht Person zu finden die Dalmatiner besitzen oder zumindest welche kennen :)

Ich bin 30 Jahre alt, lebe im Haus meiner Oma (dort in einer eigenen Wohnung) mit Garten. Arbeitsmäßig bin ich für meine Oma angestellt als Haushaltshilfe, verlasse also das Haus zum arbeiten nicht. Der Hund müsste im Normalfall also höchstens mal für das einkaufen oder für Arzttermine alleine sein. Urlaub und Ähnliches verbringe ich im Normalfall auch recht Hunde freundlich und sollte ich doch mal länger weg müssen wo der Hund nicht mit hin kann habe ich verschiedene Personen mit Hunde Erfahrung an der Hand die diesen in der Zeit betreuen würden.

auch wenn es mein erster Hund ist, bin ich in der Familie mit Hunden groß geworden. Schäferhund, Dobermann, Labrador und einige mischlinge. Ich weiß also was ein welpe an Arbeit und Verantwortung bedeutet.

Ich bin persönlich sehr viel in der Natur unterwegs bei Wind und Wetter, die letzten Jahre über habe ich regelmäßig auf den Schäferhund meiner Tante aufgepasst wenn diese mit ihren Pferden auf Turnieren war und war mit ihm dann aktiv in Wald und Wiese unterwegs. Und dementsprechend suche ich nun einen aktiven und lauffreudigen Vierbeiner mit dem ich dies auch erleben kann.

Ich kann sehr konsequent sein wenn es um die Erziehung von Tieren geht ohne Härte dahinter (hab früher die Katzen meiner Mutter erzogen und diesen sogar Tricks beigebracht)

Allerdings sei noch gesagt ich habe ADHS und bin Autist.

Denkt ihr da würde ein Dalmatiner passen?

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Wie stehen meine Chancen für einen Hund aus dem Tierheim?

Huhu alle. Ich habe vor mir meinen ersten Hund zu holen. Dieser soll aus dem Tierheim bzw Tierschutzsein. Ich habe allerdings überall gehört, dass es sehr schwierig ist Hunde aus dem Tierheim zu bekommen, was ich echt Super schade aber irgendwo auch nachvollziehbar finde.

jetzt ist meine Frage: Wie denkt ihr stehen die Chancen für mich?

ich bin 20 Jahre jung, bin im zweiten Jahr meiner Erzieherausbildung, lebe mit meiner Mama und meinem Papa (welcher nebenan in einer Wohnung wohnt) zusammen in einer 90 Quadratmeter großen Wohnung im ersten Stock. (Es gibt nur einen Stock..). Wir teilen uns einen kleinen gut umzäunten Garten mit unseren Nachbarn, wohnen auf dem Land und haben Wald, Feld, Hundeschule usw. in 10-15 Minütiger Laufdistanz. Ich alleine (ohne meine Eltern) habe circa. 600-700€ im Monat für den Hund. Mein Papa macht nebenan 4 mal die Woche Home Office, zudem haben wir im Nachbarort eine Tages Hundebetreuung, die ich gerne bereit bin zu zahlen. Auch in die Hundeschule würde ich gerne mit dem Hund gehen. Ich habe circa 7 Stunden am Tag Zeit für den Hund, ich bin von 8-15:00 nicht Zuhause, mein Papa allerdings schon. 2-3 Stunden Gassi gehen am Tag ist locker drin.

Außerdem kann der Hund in den Urlaub mitfahren. Falls ich irgendwann ausziehe, ziehe ich mit meinem Freund zusammen, so dass wir uns beide um den Hund finanziell und zeitlich kümmern könnten. Zuhause hat der Hund einen Raum, in dem er sich auch komplett zurückziehen kann wenn er möchte.

wie denkt ihr stehen meine Chancen einen Hund zu bekommen, der ebenfalls als relativ Anfänger freundlich (mit Hundeschule) geeignet ist? Eventuell ein gutes Zeichen das ich nach meiner Anfrage direkt am nächsten Tag zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wurde?

vielen Dank im Voraus

LG Maren

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Opa meckert wegen Hundesh!t?

Ich war heute ganz normal mit meinem Hund Gassi. Alles lief gut, bis mein Hund mitten auf die Straße machen wollte. Bevor es zu Problemen kommen konnte, habe ich ihn rechtzeitig auf den Gehweg gezogen, um auf Nummer sicher zu gehen. Leider hat er dann noch ein bisschen auf dem Gehweg weitergemacht, was ich natürlich sofort weggemacht habe.

Doch dann kam ein älterer Herr mit seinem Auto und macht einen riesigen Bogen um die Stelle, wo der Hund gemacht hatte. Statt einfach weiterzufahren, meckert er mich an, was mir einfallen würde, meinen Hund auf dem Gehweg machen zu lassen. Echt jetzt? Erstens: Wenn du nicht mehr richtig sehen kannst, solltest du vielleicht kein Auto mehr fahren. Zweitens: Wenn du nicht mehr richtig hören kannst, dann auch nicht. Drittens: Genau für solche Fälle gibt’s Hundekotbeutel – warum diese Erfindung wohl gemacht wurde, ist klar, oder? Viertens: Sollte man nicht mal drüber nachdenken, dass manche Leute vielleicht mal zur Rente kürzen sollten, damit sie wieder lernen, sich ordentlich zu benehmen?

Kennt ihr das? Wurdet ihr auch schon mal von älteren Menschen angeschnauzt, nur weil ihr was ganz Normales gemacht habt? Nichts Böses, nichts Gemeines – einfach nur das Übliche, und dann kommt so ein unfreundlicher Kommentar? Was meint ihr?

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