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Bürgergeld-Empfängerin macht es Arbeitsamt schwer?

| Foto: Tagesschau

Guten Abend, liebe GF-Community.

Kommunikationsprobleme zwischen Jobcentern und Leistungsempfängern sorgen immer wieder für Diskussionen. Ein Fall aus Mannheim zeigt es besonders drastisch.

Die RTL2-Sozial-Doku „Hartz und herzlich“ gewährt täglich Einblicke in das Leben von Menschen in sozialen Brennpunkten. Viele Protagonisten sind auf staatliche Unterstützung angewiesen und müssen regelmäßig mit Behörden kommunizieren. Doch nicht immer läuft diese Kommunikation reibungslos ab. Manchmal liegt das an bürokratischen Hürden, manchmal an technischen Problemen – und manchmal an ganz bewussten Entscheidungen der Betroffenen, wie ein aktueller Fall aus den Mannheimer Benz-Baracken zeigt.

Bürgergeld-Empfängerin Beate aus Mannheim verzichtet seit zwei Jahren bewusst auf eine SIM-Karte in ihrem Handy. „Eigentlich will meine Ruhe“, begründet sie ihre Entscheidung in der RTL2-Sendung. Das Jobcenter kann sie dadurch telefonisch nicht erreichen – ein Umstand, den sie bewusst in Kauf nimmt. „Die, die mich erreichen, wissen, wie sie mich erreichen können“, erklärt die Mannheimerin weiter. Neben dem Wunsch nach Ungestörtheit führt sie auch finanzielle Gründe an: 15 Euro monatliche Handykosten seien ihr zu teuer. Dieser Bürgergeld-Empfänger verzichtet bewusst auf Arbeit – aber nicht weil er Faul ist.

Bewusste Strategie von Bürgergeld-Empfängerin sorgt für heftige Kritik

Beates offene Art, über ihre Entscheidung zu sprechen, macht deutlich, dass sie sich keiner Schuld bewusst ist. „Ich sehe da jetzt kein Problem, dass ich nicht erreichbar bin. Es gibt immer Mittel und Wege“, so ihre pragmatische Sichtweise. Alternative Kommunikationswege mit den Behörden sieht sie gelassen – das Jobcenter muss nun auf Briefe oder persönliche Termine ausweichen. Für sie ist die fehlende SIM-Karte kein Problem, sondern eine bewusste Lösung für mehr Lebensqualität und weniger behördliche Störungen.

Ganz reibungslos läuft das allerdings nicht. In der entsprechenden Folge von „Hartz und herzlich“ wird anschließend gezeigt, dass Beate einen Termin im Jobcenter wahrnehmen möchte, der allerdings wegen Krankheit ausgefallen ist – telefonisch war die Bürgergeld-Empfängerin nicht zu erreichen, um ihr die Absage mitzuteilen.

Die Reaktionen der RTL2-Zuschauer, die die Folge auf YouTube gesehen haben, fallen vernichtend aus. „Mir fehlen die Worte“, kommentiert ein Nutzer fassungslos. Andere kritisieren die Doppelmoral: „Wenn‘s um die Kohle geht, dann kann sie telefonieren. Aber für das Jobcenter ist keine vernünftige Telefonnummer vorhanden?“ Besonders die finanzielle Begründung stößt auf Widerspruch: „Ich zahle nur 10 Euro im Monat für mein Handy. Das ist eine richtig dreiste Ausrede“, kontert ein Kommentator. Manche fordern sogar Konsequenzen: „Alle Zahlungen an diese Frau einstellen, nach dem Motto: ‚Empfänger ist nicht zu erreichen‘“

Beates Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Balance zwischen persönlicher Freiheit und staatlichen Verpflichtungen auf. Bürgergeld-Empfänger sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet, was auch die Erreichbarkeit für das Jobcenter umfasst. Die fehlende telefonische Erreichbarkeit erschwert kurzfristige Terminänderungen, wichtige Mitteilungen oder dringende Rückfragen erheblich. Wer wiederholt nicht erreichbar ist oder Termine versäumt, riskiert Sanktionen bis hin zur Leistungskürzung. Das Thema Bürgergeld und Mitwirkungspflicht bleibt ein Streitpunkt in der deutschen Sozialpolitik, wo ähnliche Fälle regelmäßig für hitzige Debatten über Rechte und Pflichten im Sozialsystem sorgen. Eine andere Protagonistin aus Hartz und herzlich sorgte ebenfalls für Aufsehen: „Jobs gibt es da massig“: Bürgergeld-Empfängerin plant, Deutschland zu verlassen – Neue Heimat schon klar

| Artikel:

https://www.hna.de/verbraucher/will-meine-ruhe-buergergeld-empfaengerin-macht-es-arbeitsamt-schwer-93865573.html#google_vignette

| Frage:

Telefon aus, Bürgergeld weg?

Mit freundlichen Grüßen

RobinPxGF.

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Unfaire Behandlung von Schülern im Jobcenter?

hallo zusammen,

Ich bin 19 Jahre alt, meine Mutter bezieht Bürgergeld und ich damit ja auch.

Ich habe im Juli 2025 mein Abitur an einem beruflichen Gymnasium in Hessen gemacht (also kein Abendgymnasium oder Kolleg, sondern ein ganz regulärer Schulbesuch mit Abiturabschluss – z. B. Berufliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaft). Aktuell warte ich auf eine Zulassung zum Studium und beziehe bis dahin Bürgergeld.

Nun habe ich einen Minijob angenommen und möchte wissen:

Steht mir der Freibetrag von 520 € nach § 11b Abs. 2b SGB II zu?

Im Gesetz steht, dass er für Schüler „allgemeinbildender Schulen“ gilt – aber berufliche Gymnasien führen doch ebenfalls zum Abitur. Es handelt sich also nur um eine andere Schulform mit gleichem Bildungsziel.

Das Jobcenter meint, der Freibetrag gelte nur für Schüler allgemeinbildender Schulen – nicht für berufliche Gymnasien. Ich empfinde das als ungleichbehandelt, da beide Schularten zur Hochschulreife führen.

Gibt es Urteile, Erfahrungen oder Argumentationsansätze, mit denen ich meinen Anspruch doch noch durchsetzen kann – z. B. durch Widerspruch oder Klage?

Und wie stark kann ich mich hier auf den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) berufen?

Ich bin am überlegen einen Widerspruch gegen das Jobcenter einzureichen oder im schlimmsten Fall vor das Sozialgericht zu gehen und zu klagen aber habe Angst vor den Kosten weil wie gesagt bin arm, wie gut schätzt ihr auch meine Chance dabei was zu erreichen?

Ergänzung nach 5 Minuten

Was ich klarstellen möchte ist: ich hab den Freibetrag als Schülerin die ganze Zeit bekommen, aber jetzt steht im oben genannten Gesetz, dass Schüler von allgemeinbildenden Schulen für drei Monate nach Schulschluss noch den Freibetrag von 556€ haben aber von berufsbildenden Schulen eben nicht. Ich hätte dies ja verstanden wenn ich eine Ausbildung gemacht hätte, aber da ich Schülerin bin, welche ihr Abitur gemacht hat genauso wie bei einer allgemeinen Schule also beide zur Hochschulreife führen, finde ich die Differenzierung schwierig, da beide keine Berufsausbildung haben und sich bsp. Auf ein Studium bewerben.

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Meinung des Tages: Neue Regeln beim Bürgergeld - Reform oder Rückschritt?

(Bild mit KI erstellt)

Wer zumutbare Arbeit ablehnt, soll härter sanktioniert werden, wenn es nach Union und SPD geht - mit dieser Forderung wird die Debatte um das Bürgergeld erneut angefeuert...

Härtere Regeln für Bürgergeld-Empfänger

Die Bundesregierung hat eine umfassende Verschärfung des Bürgergelds beschlossen. Wer Termine beim Jobcenter versäumt oder Jobangebote unbegründet ablehnt, muss künftig mit Kürzungen von bis zu 30 % des Regelbedarfs über mehrere Monate rechnen. Die Karenzzeit für Ersparnisse wurde von zwei auf ein Jahr verkürzt, größere Wohnungen oder Vermögen werden schneller angerechnet.

Auch EU-Bürger trifft es härter: Sie müssen fünf Jahre durchgehenden Aufenthalt mit eigenem Einkommen nachweisen, bevor sie Bürgergeld beantragen dürfen.

Anreize gibt es dennoch: Wer an Weiterbildungen teilnimmt, erhält einen Bonus von 150 Euro monatlich. Auch Maßnahmen wie Praktika und Sprachförderung werden ausgeweitet, um die Integration in Arbeit zu fördern.

Fördern und Fordern – sinnvoll oder Rückschritt?

Befürworter sprechen von einem notwendigen Kurswechsel, um mehr Verbindlichkeit im System zu schaffen. Kritiker warnen vor einem Rückfall in alte Hartz-IV-Muster. Das Arbeitsforschungsinstitut IAB verweist darauf, dass Sanktionen zwar kurzfristig wirken, langfristig aber oft zu Rückzug und Demotivation führen.

Gewerkschaften sehen in den Reformen Symbolpolitik: Die eigentlichen Probleme – fehlende Qualifikation, Krankheit oder Bürokratie – blieben ungelöst.

Unsere Fragen an Euch:

  • Ist die Verschärfung gerecht – oder geht sie zu weit?
  • Wie können Sozialleistungen wirksam sein, ohne zu entmündigen?
  • Fördern diese Regeln Eigenverantwortung – oder erzeugen sie Angst?
  • Braucht es mehr Unterstützung – oder mehr Druck?

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Wochenstart!Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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