Hartz IV – die besten Beiträge

Darf Finanzamt auch Beträge pfänden, wenn dann Restbetrag unter Freigrenze lt. Pfändungstabelle liegt – und ist es rechtens, solche Beträge nicht zu erstatten?

Heute begegnete mir folgende Frage beim Gespräch am Kneipentresen:

Der Schuldner (S) hat erhebliche Schulden beim Finanzamt (Amt). Diese sind unbestritten. Das Amt pfändete beim Arbeitgeber sein Gehalt. S verdiente sehr gut, und der Arbeitgeber führte die Abzüge korrekt ab. Zusätzlich pfändete das Amt monatlich das Konto bis auf die Minimalgrenze (ein P-Konto war eingerichtet).

Die Doppelpfändung wurde mehrfach in Gesprächen angesprochen, jedoch nie schriftlich dokumentiert. Nach rund 26 Monaten der Pfändung wurde S dann die Pfändungstabelle des Bundesamts für Justiz bewusst. Daraus ergab sich, dass das Amt etwa 600 Euro monatlich zu viel gepfändet hatte.

S beantragte daraufhin eine Anpassung der Pfändung, was bewilligt wurde. Anschließend verlangte er eine rückwirkende Korrektur, da der Staat zu Unrecht erlangte Beträge grundsätzlich zurückerstatten muss – unabhängig vom Zeitpunkt, solange die Verjährung nicht eingetreten ist.

Zunächst antwortete das Amt, es sei nie verpflichtet gewesen, eine Prüfung vorzunehmen. Allerdings geht S davon aus, dass spätestens mit seinem Antrag und der Rückforderung eine Nachprüfung hätte erfolgen müssen. Der Schriftverkehr zog sich über ein weiteres Jahr hin.

Nun änderte das Amt seinen Standpunkt: Rückwirkend müsse nichts erstattet werden, unabhängig von der Sachlage. S sieht dies anders und fordert den zu viel gepfändeten Betrag zurück, auch weil ihm durch die überhöhten Pfändungen erhebliche soziale und vor allem wirtschaftliche Schwierigkeiten entstanden sind.

Frage: Wer hat vermutlich recht?

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Bürgergeld zahlt Miete nicht, was können wir machen?Elternhaus?

Hallo. Wir sind eine 4 Köpfige Familie. Ich befinde mich in Elternzeit. Mein Mann ist leider arbeitssuchend, bisher leider erfolgslos😩. Daher bekommen wir aufstockend Bürgergeld.

Zur Wohnsituation: wir wohnen bei meinen Eltern im Elternhaus. Eigene Wohnung, eigener Eingang, eigener Stromzähler. Eine eigene Wohnung mit Miete.

Wir haben eine Vermieterbescheinigung eingereicht. Einen Mietvertrag auf Anforderung des Landkreises. Wir haben eigentlich einen mündlichen Mietvertrag. Sind ja meine Eltern.

Es war ein Mitarbeiter vom Landkreis bei uns zu Besuch um zu schauen ob wir eine eigene Wohnung haben. Haben wir natürlich!

Die Miete wird meinen Eltern bar gegeben. Meine Eltern zahlen natürlich Steuern auf die Miete. Da sie eine Steuererklärung machen.

Der Landkreis bezahlt uns keine Miete!Lediglich anteilig Nebenkosten. Wir haben unsere regelmäßigen Fixkosten. Zahlen Miete jeden Monat. Der Landkreis akzeptiert es nicht, da es mein Elternhaus ist anscheinend?

Jetzt hat der Landkreis Amtshilfe vom Finanzamt gefordert. Die Steuererklärung für 2023, 2024 und 2025 wurde ordnungsgemäß erstellt und eingereicht. Mit den Mieteinnahmen natürlich.

Bekommen wir jetzt hoffentlich Miete rückwirkend bezahlt wenn die Steuererklärung durch ist und das Finanzamt dem Landkreis bestätigt das wir natürlich Miete bezahlen? Oder was können wir machen? Es geht jetzt schon seit einem Jahr so ohne Miete.

Sorry, für den langen Text.

Wir sind langsam echt am Limit und wissen nicht weiter.

Vielen lieben Dank.

Hartz IV, Bürgergeld

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