Sooo Leute man kriegt ja Bürgergeld unter 25 wenn die Eltern es auch kriegen. Aber auch wenn man schwanger ist in der 13 Woche oder Gewalt erlebt zu Hause, nh?


17.08.2025, 03:00

Das ist mein zweiter Typ, den ich bisher hatte.

Mach das mal, du wirst schon sehen, wie es ist. 60%
Ohne Ausbildung wird das so nichts für das Kind. 40%
Ja, schon, das ist mit 23 aber noch zu früh. 0%

5 Stimmen

5 Antworten

Klar, „nur mal eben schwängern lassen“ klingt in der Theorie wie ein Shortcut – in der Praxis ist’s eher ein lebenslanger Hardcore‑DLC ohne Speicherstand‑Laden. Bürgergeld ist da noch das kleinste Thema, Windeln und schlaflose Nächte sind gratis im Paket.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Halbes Jahr Berufserfahrung. Bei REWE

Kenji217  17.08.2025, 06:07

Armes Kind, solche Eltern sind das allerletzte. Kind machen für Geld, nicht aus Liebe und Hingabe. Kinder sollten auch ein tolles Leben haben dürfen

Anonymous1213 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 03:10

Ich darf ja in der Theorie wenigstens fragen, was ich will. Ob ich es dann mache, hängt von meiner Einstellung zu dieser Umfrage ab...

Selbst wenn Du unter 25 noch bei den Eltern wohnst und diese keinen Anspruch auf derzeit noch Bürgergeld vom Jobcenter hätten, gelten bei einer Schwangerschaft andere Regelungen.

Dann hättest Du im Regelfall auch unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern Anspruch auf Bürgergeld, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt werden.

Ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Zahlungen des zukünftigen Kindsvaters würden aber sicher geprüft und bei Leistungsfähigkeit zur Zahlung verpflichtet.


Anonymous1213 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 03:14

Achsooo, dann muss er sich ja praktisch auch finanziell beteiligen stimmt.

isomatte  17.08.2025, 03:27
@Anonymous1213

Korrekt, wenn er nach Prüfung durch das Jobcenter leistungsfähig wäre.

Das würde dann natürlich auch nach der Geburt des Kindes gelten, nur wäre dann der Unterhalt für das Kind vorrangig, solltet ihr nicht gemeinsam in einem Haushalt leben.

Denn dann würdet ihr auch unverheiratet durch das gemeinsame Kind eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden und sein Einkommen und evtl. Vermögen würde bei der Berechnung eines möglichen Anspruchs auf Bürgergeld berücksichtigt.

Würdet ihr also nicht zusammen leben, käme nach der Geburt vorrangig Unterhalt für das Kind und wenn er dann noch leistungsfähig wäre, für dich min.bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt für dich.

Wenn du zuhause Gewalt erlebst, und das nachweislich systematisch, dann kann duchaus ein Anspruch auf eine eigene Wohnung im Bürgegeldbezug bestehen. Das bedeutet aber nicht, dass deine Eltern automatisch aus der Nummer raus sind. Sie sind nachwievor unterhaltsverpflichtet. Da sie selbst Bürgegeld beziehen sind deine Eltern natürlich nicht leistungsfähig.

Mit einem eigenen Kind verhält sich das etwas anders. zunächst mal würde geklärt werden, ob die Wohnung mit dem Kind dann überbelegt ist. Falls ja besteht ggf. ein Anspruch, vielleicht aber auch "nur" auf eine größere Wohung für euch alle.

ebenso ist der Vater des Kindes unterhaltsverpflichtet. auch wenn er in einem anderen Bundesland lebt. ist er nicht leistungswillig oder leistungsfähig, greift die Familienkasse ein und zahlt bis zum 12. Lebensjahr des Kindes Unterhaltsvorschuss. der ist aber auch nicht üppig und die FK holt sich die Kohle beim Vater wieder, wenn er mal leistungsfähig sein wird.

Den Vater als unbekannt angeben ist auch keine gute Idee, denn dann hat man den Anspruch auf Unterhalt und damit auch auf Vorschuss verdüdelt.

Ich weiß ja nicht was du geraucht hast, aber davon solltest du dringend die Finger lassen, deine komischen Gedankengänge sind nämlich alles andere als durchdacht.

Selbst wenn du im Bezug bist hast du für das Jobcenter verfügbar zu sein, davor rettet dich auch ein Kind nicht, denn das wird bald Akt genug sein für den Kindergarten und du kannst theoretisch wieder halbtags arbeiten, da du ja dann nichts vorweisen kannst wirst halt auch nur sachen wie 2€ Jobs bekommen oder irgendwelche stupide Hilfsarbeiterjobs.

Das deine Eltern irgendwann die Nase vollhaben ist ja mehr als verständlich und ganz ehrlich, du arbeitest schon fleißig auf nen Rauswurf hin.


Anonymous1213 
Beitragsersteller
 17.08.2025, 06:13

Nein, rauswerfen tun die mich nicht aus dem Haus...

FrauDrPest  17.08.2025, 06:14
@Anonymous1213

Das glaubst aber auch nur du, mach weiter so und du sitzt schneller draußen als dir lieb ist.

was ist nur loss.... Arbeit einfach nur arbeiten, geht wohl nicht mehr....

aus diesem Grund gehört Bürger oder besser Würgergeld abgeschafft!

m ü50