4 Antworten

Finde ich korrekt - also für 1,- pro Tag kann ich übrigens kein Mittagessen auf den Tisch zaubern, da ister also noch günstig weg gekommen.

Und als Kellner bekommt er bestimmt auch noch Trinkgeld - das hat er bestimmt auch nicht angegeben...


Rheinflip  18.08.2025, 06:53

Das wird mehr als ein Euro sein, man arbeitet ja keine dreißig tage im Monat

Die Richter stellten klar: Der Sachbezug sei vom Arbeitgeber bereitgestellt worden und die Leistung verfügbar gewesen. „Ob die Möglichkeit einer Inanspruchnahme auch tatsächlich realisiert wird“, sei dabei nicht relevant, heißt es in der Entscheidung

Formal ist es in Ordnung da er die vertragliche Möglichkeit zum Essen hatte und damit kein Bedarf an entsprechender finanzieller Unterstützung bestand. Es ist eine Sozialleistung welche sich am Bedarf orientiert und wenn kein Bedarf besteht......

Die gekürzte Summe ist von ihrer Höhe nicht zu beanstanden.

Etwas ähnliches kennen wir ja auch bei der Wohnungsgröße, angemessen ist nur xxx bis zum Betrag yyy und wenn die Wohnung größer oder teurer ist liegt der Fehlbetrag bei mir.

Ich verstehe wenn die Richter so entscheiden müssen, wenn es rechtlich logisch ist und keinen Ermessenspielraum zulässt, selbst wenn die es persönlich anders sehen.

Nach moralisch richtig oder nicht geht es bei der Bewertung nicht.

Aber die simple Lösung wird ja genannt: Derartiges einfach nicht vertraglich festhalten.

Komplett, denn doppelt kassieren bei Sozialleistungen ist nunmal nicht,

auch die Stütze von der Tafel sollte dringends in Abzug gebracht werden.

Wer ins Krankenhaus geht, bekommt ja auch weniger, weil er dort gut versorgt wird, auch mit Verpflegung.

Den Beamtenfamilien wurde je Tag/Person 22 EUR abgezogen, also mehr im Vergleich zum Verdienst, darüber regt sich auch keiner auf, die essen aber wohl auch mehr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Schulzefa 
Beitragsersteller
 18.08.2025, 14:00

Nur das die Beamten viel mehr am Monats ende über haben