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Wohngeld läuft aus, lieber wegen horrender Nebenkostenabrechnung Bürgergeld beziehen Aufstockung?

Hallo Ich beziehe momentan Wohngeld und Kindergeldzuschlag, die bis zum 31. Mai laufen. 

Derzeit habe ich einen Neuantrag auf Wohngeld gestellt und festgestellt, dass mir eine Nachzahlung von 1.600 € droht, jedoch habe ich die Nebenkostenabrechnung noch nicht erhalten. 

Mein Vermieter hat mich jedoch vorgewarnt, dass die Hausverwaltung einen ungünstigen Gasvertrag abgeschlossen hat, den leider die Mieter tragen müssen. Diese Nebenkostenabrechnung in Höhe von 1.600 € droht mir, und ich weiß momentan nicht, wie ich dieses Geld aufbringen soll. 

Mein Mann ist der alleinige Verdiener, wir haben zwei Kinder im Alter von acht und zwölf Jahren, und ich arbeite aufgrund einer schweren Behinderung derzeit nicht, bin jedoch auf Arbeitssuche. 

Wir bekommen derzeit einen Nettolohn von 2.200 € und frage mich nun: Darf ich parallel einen Antrag auf Bürgergeld stellen, um eventuell kurzfristig Unterstützung zu erhalten, aufgrund der hohen Nebenkosten? Würde es nicht besser sein, für eine kurze Zeit Bürgergeld zu beantragen, anstatt das Wohngeld zu beziehen? 

Falls der Bürgergeld-Bescheid genehmigt wird, könnte ich dann den Wohngeld-Bescheid ablehnen, um stattdessen das Bürgergeld zu beziehen?“

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Bürgergeld oder arbeiten Berechnung?

Hier ist die Website, aber ich bin misstrauisch, wie sie das berechnet haben. Ich wollte es nur aus Neugier herausfinden:

https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/#:~:text=Das%20hei%C3%9Ft%20der%20reale%20Wert,statt%20wie%20bisher%20451%20Euro.

Arbeitende Paar hat 4041 zum Leben und davon wichtige abgaben:

  • 4er Zimmer Wohnung 1500 Warm
  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • GEZ 18
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2145 Euro

BG Empfänger 2702:

  • Strom 100
  • Internet 45 (Telekom)
  • Deutschlandtickets 4x 58  (232)

Also am Ende 2325 Euro

So wie ich es verstanden habe, muss eine arbeitende Familie Glück haben, überhaupt Wohngeld zu bekommen. Ich habe gelesen, dass das Wohngeld geringer ausfällt, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet...

Kinderzuschlag ebenso: Sie erhalten Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen. Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.

Gibt hier Fehler?

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