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Findet ihr auch, dass es zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich mehr Rechtspfleger/rinnen geben sollte?

" Ich finde es sollte zukünftig innerhalb von sowohl: (Deutschland, Österreich und der Schweiz) Hauptberuflich und gesetzlich Verpflichtend in sämtlichen Gerichten überall mehr Rechtspfleger/rinnen in diesem wichtigen Beruf geben, um in Zukunft kriminellen Betrug zwischen behinderten Mitmenschen und gesetzlichen Betreuer/rinnen zu unterbinden dauerhaft, wie zum Beispiel in der gestrigen ZDF Doku: (ZDF Zoom am: Mittwoch den: (24.08.2022) gemäß des: (ZDF Videotextes) im allgemeinen so, aber bin gespannt auf eure zahlreichen weiteren Meinungen zu diesem Thema, deshalb die obige Abstimmungsfrage, Diskussionsfrage, Meinungsumfrage oder Umfrage dazu..."

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" Ja ich finde es sollte mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 100%
" Nein ich sollte nicht mehr Rechtspfleger/rinnen geben." 0%
" Keine Ahnung weiß ich nicht genau." 0%
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Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist zu verurteilen, weil 52%
Ich habe eine andere Meinung dazu ... 29%
Die Ungleichbehandlung in diesem Artikel ist nicht schlimm, weil 19%
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