Wie schnell darf mein Roller nun fahren?

2 Antworten

Woran kann ich mich hier orientieren?

Wie bei allen Rechtsfragen an der entsprechenden Rechtsgrundlage.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Wenn sie dich auf die walze packen gibt es immer toleranz zumindest in Österreich ab 75 kmh taferlriss, ab 65 geldstrafe