Gebühren – die besten Beiträge

Schule verlangt unberechtigt Geld von mir für scheinbar nicht abgegebene Bücher - muss ich trotzdem zahlen?

Hallo Zusammen,
Mein Vater hat vor einer Woche plötzlich einen Brief von meiner alten Schule bekommen, dass er 17,00 ,- EUR an die Schule überweisen soll, weil ich angeblich nicht alle Bücher abgegeben habe.

Ich habe die Schule gewechselt und abgebrochen, weil ich eine Ausbildung angefangen habe und musste am Ende des Schuljahres dementsprechend alle Bücher abgeben.

Ich weigere mich nun die 17,00 ,- EUR aus mehreren Gründen zu überweisen:

  • Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich ALLE Bücher zurückgegeben habe.
  • Ebenso verstehe ich nicht, warum man mich/meine Eltern erst knapp ein halbes Jahr später deswegen per Post kontaktiert. Falls dies eine Halbjahresfrist war, wurde mir auch das nicht vorab irgendwie mitgeteilt (weder schriftlich, noch mündlich), dass ich mich in einer Frist befinde, aufgrund eines fehlenden Buches.
  • Ebenso wurde auch nicht erwähnt welches Buch überhaupt fehlt!
  • Während meiner gesamten Anwesenheit NACH der Bücherrückgabe an der Schule (waren noch ca. 3 Wochen bis Schulschluss) wurde mir auch NICHT EINMAL mitgeteilt, dass irgendein Buch fehlt.Ich ging davon aus - und gehe immer noch davon aus, dass ich ALLE Bücher abgegeben habe.
  • Den Brief hat mein Vater am 06.12.2023 per Post bekommen und die Frist geht bis zum 13.12.2023. Knapp eine Woche. Meiner Meinung nach viel zu kurz.Müssen solche Fristen nicht eigentlich sogar rechtlich auch auf mindestens 2 Wochen beschränkt sein? Darf meine alte Schule überhaupt so kurzfristig Geld von mir verlangen, ohne vorher auch nur ansatzweise bescheid gesagt zu haben?Oder muss ich trotzdem zahlen, auch wenn es unfair ist? Danke schonmal fürs Antworten.
Buchhaltung, Schule, Gebühren, Schüler, Gesetzeslage, Rechtslage, Schulwechsel, Zahlung, Frist, fristgerecht, Rückgabefrist

Ich krieg die Krise was soll ich tun?

Lieber o2 Kunde, wir haben Ihr Anliegen geprüft und bearbeitet und Ihrem Kundenkonto  xxxx am 25.08.2023 aus Kulanz den Betrag von x EUR gutgeschrieben. Diesen Betrag sehen Sie auf einer ihrer nächsten Rechnungen auf Seite 1 unter der Rubrik „Zusatzleistungen“ sowie auf Seite 2 unter „Vergünstigungen/Guthaben“. Ihre Gutschrift wird direkt mit dieser Rechnung verrechnet. Ihr o2 Team

Ich will kein Guthaben ! Mir wurde am Anfang per WhatsApp geschrieben und auch am Telefon gesagt dass ich mein Geld auf mein Bankkonto bekomme.außerdem habe ich eh schon seit Anfang die Vergünstigung für junge Leute mehr brauch ich nicht ich will mein Geld auf mein Bankkonto !! Meine Güte das kann dich nicht so schwer sein . Das ist alles nur durch einen dummen Fehler von den Mitarbeitern passiert 

 Zur Vorgeschichte :

Hallo ich habe bei 02 einen Vertrag und zahle normalerweise 24,99€ im Monat für das Wlan. im Februar hat meine Home Spot Box nicht mehr funktioniert. Ich habe dort angerufen und eine neue bekommen die alte Box sollte ich zurück schicken und der Kollege wollte mir einen Link zukommen lassen, aber ich bekam keinen. Das war kurz vor meinem Urlaub. Er sagte ich könne es nach dem Urlaub zurück schicken, so im Urlaub hatte ich immer noch keinen Link bekommen und dann habe ich nach dem Urlaub immer wieder angerufen aber immer kam ich an eine lange Warteschleife und es wurde gesagt bitte rufen sie später wieder an ich habe ihnen dann per Post einen Brief zukommen lassen und habe trotzdem keine Antwort bekommen. Dann konnte ich einmal eine Kollegin erreichen und die meinte sie würde den Link an meine Email schicken auch da habe ich nichts bekommen und ich versuche mehrmals die zu erreichen ohne Erfolg, ich bekomme nur die Warteschleife und es wird gesagt bitte versuchen Sie es später einmal. Nun habe ich eine Rechnung von 104,99€ bekommen und weiß nicht was ich tun kann. Am Service geht niemand dran . Was soll ich tun?? Online Retoure klappt bei mir nicht, deswegen wollten ihre Kollegen mir einen Link schicken. Aber ich habe weder einen Retourenschein per Link, Post noch sonst irgendwie bekommen.

O2, Geld, Gebühren, Deutschland, Anwalt, Gesetz, Geld zurück, Guthaben, o2 Vertrag, Telefonica Germany

Meistgelesene Beiträge zum Thema Gebühren