Gebühr für die Ermahnung (Fahrerlaubnis) bezahlen?

1 Antwort

Die Gebühr richtet sich nach Nr. 209 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), hinzu kommen Gebühren und Auslagen.

Es wäre auch nicht unbedingt einzusehen, warum die Allgemeinheit das bezahlen muss. Du hast es nicht gewollt, aber doch verschuldet.

Und wenn weitere Punkte hinzukommen, wird es noch eine Verwarnung geben, verbunden mit dem Hinweis auf einen möglichen Entzug. Auch der wird wieder Geld kosten.

Das Ganze dient dazu, dich zu einem defensiveren Fahrverhalten zu bewegen. Denn wenn du die 8 Punkte erreicht hast, dann wird es richtig teuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig