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Muss meine Mitbewohnerin GEZ Gebühren zahlen?

Hallöchen, ist vielleicht eine kompliziertere Frage, aber ich versuchs mal zu erklären, vielleicht kann mir jemand helfen.

Im Juni letzten Jahres bin ich nach Köln in eine WG gezogen. Im Juli habe ich dann das Schreiben bekommen, dass ich die Rundfunkgebühren zahlen soll und seitdem wird auch alle 3 Monate bei mir abgebucht.

Im Juli, einen Monat später, ist dann aber meine Mitbewohnerin ausgezogen und behauptet jetzt, dass die Gebühren vorher über die andere ehemalige Mitbewohnerin gelaufen wären, sie die deswegen nie zahlen musste und diese alles auf mich übertragen hätte, obwohl es ja ein neuer Vertrag war. Das komische ist auch, dass meine ehemalige Mitbewohnerin mehrere Mahnungen von Rundfunk bekommen hat, dass sie nachzahlen soll, auch Wochen nachdem sie schon ausgezogen ist, deshalb bin ich mir nicht sicher, ob es überhaupt jemals über die andere gelaufen ist.

Jetzt will sie nämlich meine Beitragsnummer um nachzuweisen, dass ich ja für die Wohnung gezahlt habe, aber ich habe das Schreiben erst bekommen, als sie schon ausgezogen ist und das erste Mal wurde im September abgerechnet und ich musste für den Juni und Juli jeweils nachzahlen.

Ich find die Sache irgendwie komisch, deshalb wollte ich fragen ob sie Recht hat und nicht nachzahlen muss oder will sie einfach um die Gebühren herumkommen?

Ich hoffe ich hab es einigermaßen verständlich formuliert, danke schonmal! :)

Gebühren, Recht, GEZ, Rundfunkbeitrag

Gültigkeit eines Gutscheins durch Veranstalter verkürzt?

Ich habe im Dezember 2018 einen Gutschein im Wert von 300€ für einen Kurs im Rahmen einer Verlosung gewonnen. Die reguläre Gültigkeit des Gutscheins betrug 3 Jahre (bis 31.12.2021).

Aufgrund der Pandemie fanden während der Schließung von Kultureinrichtungen keine Kurse statt. Erst im Jahr 2021, nach Lockerung einiger Einschränkungen, wurde besagte Kurse online wieder angeboten. Ich meldete mich für einen Kurs im September 2021 an, welcher vom Veranstalter aufgrund zu geringer Teilnahme kurzfristig abgesagt wurde.

Daraufhin bat ich den Veranstalter mir den Gutschein für das Jahr 2022 zu verlängern, damit ich in diesem Jahr einen Kurs besuchen konnte. Ich erhielt die schriftliche Bestätigung hierzu. Ich meldete mich zu Beginn diesen Jahres erneut für einen Kurs an, welcher aufgrund einer weiteren Stornierung wieder nicht zustande kam.

Nun ist es mir nicht mehr möglich aufgrund körperlicher Einschränkungen und derzeitiger Lebensumstände dieses Jahr noch einen Kurs zu besuchen, daher entschied ich mich den Gutschein zu verkaufen.

Auf Anfrage eines potentiellen Käufers, ob der Gutschein auch für einen anderen Kurs gültig sei, kontaktierte ich den Veranstalter mit Angabe der Gutschein Nr. und erhielt als Antwort, dass der Gutschein nur ein gesponsertes Werbegeschenk war (ich erstand den Gutschein auf einem Weihnachtsmarkt als Hauptgewinn an einer Losbude) und er daher NICHT mehr für dieses Jahr gültig sei (Originales Zitat anbei):

„… Es handelt es sich um ein gesponsertes Werbegeschenk. Wenn 2018 jemand dafür wirklich 300 € bezahlt hätte, könnte ich vielleicht noch mal mit unserer Geschäftsführung sprechen. Aber in diesem Fall, ist der Gutschein leider bereits verfallen. …“

Darf der Veranstalter nun wirklich seine schriftliche Bestätigung darüber zurückziehen, dass der Gutschein für dieses Jahr nicht mehr gültig ist?

Habe ich aufgrund der Ausfälle während der Pandemie und meiner derzeitigen Lebensumstände dennoch die Chance den Gutschein zu verlängern oder gar auszahlen zu lassen?

Gebühren, Recht, Gutschein, Verbraucherschutz, Pandemie, Rechtslage, Veranstaltung, Gültigkeitsdauer

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