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Produktfehler /, Mangel ohne Karton zurück gebbar? /Norma Raumentfeuchter Abzocke?

habe RaumluftentfeuchterSet und Nachfüllpackungen gekauft bei Norma am 17.12.2023 ca. 17Uhr.

Habe bereits die noch eingepackten Nachfüllpackungen bei Norma zurück gegeben (Der

kassierende Mitarbeiter wusste es noch,hat den Kassenzettel raus gesucht weil mir

Datum und Zeit vom Kauf noch bekannt war und er hat die Nachfüllpackungen entgegen

genommen)

Aber..

Habe dazu am selben Tag ein RaumluftentfeuchterSet der auch auf diesen Kassenbon sein muss.

Ist mein Recht Fehlerhafte Produkte

auch ohne die fehlende Pappummantelung und geöffnet zurück zu geben? würde diesen

jetzt auch zurück geben wollen.

heute (1monat nach aufstellen) hat sich immer noch kein Wasser Auffangbehälter gesammelt.

Habe es extra bisschen nass gemacht an eine seite klebt nur zusammen . Andere Seite auch noch trocken

Habe zum Vergleich einen von Aldi daneben das ich es erkannt habe. Der von Aldi hat schon mehrmals Wasser aus der Luft abgesammelt der von Saubermax nix das Granulat an der einen Seite wo ich kein Wasser rauf Kippte auch noch trocken. 

Das ist doch auch zusätzlich Betrug?

Das Set hat

bei Kauf die Woche 6.99€ gekostet und ich würde das Geld gerne zurück bekommen da das

Produkt fehlerhaft ist und das Set auch noch jetzt Reklamieren und zurück geben. 

Den Kassenzettel hat der Herr in Norma bei uns bei der Reklamation der Nachfüllpackungen ja schon mal raus gesucht und wusste es noch das ich das da bei ihm gekauft habe. Bloss hat mich kein norma Mitarbeiter auf meine Rückgabe Rechte hingewiesen glaube habe das mit Rückgaberecht uneingepackter Produkte bei Produktfehler möglich schon mal gelesen.

Recht, Gesetz, Verbraucherschutz, Discounter, Einzelhandel, Gesetzeslage, Luftentfeuchter, Luftfeuchtigkeit, Rückgabe, Rückgaberecht, Supermarkt, Verkäufer, Frist

Schule verlangt unberechtigt Geld von mir für scheinbar nicht abgegebene Bücher - muss ich trotzdem zahlen?

Hallo Zusammen,
Mein Vater hat vor einer Woche plötzlich einen Brief von meiner alten Schule bekommen, dass er 17,00 ,- EUR an die Schule überweisen soll, weil ich angeblich nicht alle Bücher abgegeben habe.

Ich habe die Schule gewechselt und abgebrochen, weil ich eine Ausbildung angefangen habe und musste am Ende des Schuljahres dementsprechend alle Bücher abgeben.

Ich weigere mich nun die 17,00 ,- EUR aus mehreren Gründen zu überweisen:

  • Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich ALLE Bücher zurückgegeben habe.
  • Ebenso verstehe ich nicht, warum man mich/meine Eltern erst knapp ein halbes Jahr später deswegen per Post kontaktiert. Falls dies eine Halbjahresfrist war, wurde mir auch das nicht vorab irgendwie mitgeteilt (weder schriftlich, noch mündlich), dass ich mich in einer Frist befinde, aufgrund eines fehlenden Buches.
  • Ebenso wurde auch nicht erwähnt welches Buch überhaupt fehlt!
  • Während meiner gesamten Anwesenheit NACH der Bücherrückgabe an der Schule (waren noch ca. 3 Wochen bis Schulschluss) wurde mir auch NICHT EINMAL mitgeteilt, dass irgendein Buch fehlt.Ich ging davon aus - und gehe immer noch davon aus, dass ich ALLE Bücher abgegeben habe.
  • Den Brief hat mein Vater am 06.12.2023 per Post bekommen und die Frist geht bis zum 13.12.2023. Knapp eine Woche. Meiner Meinung nach viel zu kurz.Müssen solche Fristen nicht eigentlich sogar rechtlich auch auf mindestens 2 Wochen beschränkt sein? Darf meine alte Schule überhaupt so kurzfristig Geld von mir verlangen, ohne vorher auch nur ansatzweise bescheid gesagt zu haben?Oder muss ich trotzdem zahlen, auch wenn es unfair ist? Danke schonmal fürs Antworten.
Buchhaltung, Schule, Gebühren, Schüler, Gesetzeslage, Rechtslage, Schulwechsel, Zahlung, Frist, fristgerecht, Rückgabefrist

Zulassungsbescheid unter Vorbehalt der FU Berlin (Freie Universität) nicht fristgerecht beantwortet 2023?

Hallo,

ich habe 2023 unter hochschulstart.de ein Angebot für einen Studienplatz an der FU Berlin (Freie Universität Berlin) erhalten. Ich habe es aktiv angenommen und damit eine Zulassung erhalten.

Die FU Berlin sendet mir daraufhin ein Schreiben, in dem sie ankündigt, in den nächsten Tagen ein Dokument im Bewerberportal der FU bereitzustellen.

Dieses Dokument enthielt die Information, dass ich den Studienplatz unter Vorbehalt habe und ein zweites Mal annehmen muss. Es wird mir eine Frist gesetzt von einer Woche.

Das Problem: Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, auf das Portal zuzugreifen. Eine weitere Email der Universität gab es nicht. Ich habe die Frist versäumt.

Was kann ich tun?

Und hast du vielleicht dasselbe Problem?

Das Verfahren ist einfach digital miserabel umgesetzt und nicht vergleichbar mit dem postalischen Verfahren. Es bietet Anhaltspunkte, juristisch dagegen vorzugehen. Die Frist wurde nicht ordentlich bekannt gegeben, so dass man als Bewerber nicht wissen konnte, dass die Universität auf etwas wartet. Dokumente wurden nicht geschickt, sondern in einem geschlossenen Bereich bereitgestellt, auf den nur ich zugreifen kann. Ich kann dies daher auch nicht delegieren.

Wenn es dir geht wir mir, und du die Annahmefrist an der FU 2023 versäumt hast aufgrund des Verfahrens der FU, dann schreibe hier in den Thread und wir tun uns zusammen. Oder schreibe mir eine Email an: fu-frist-ist-mist@gmx.de

Gemeinsam schaffen wir das!

Bewerbung, bescheid, Universität, Zulassung, Frist, Freie Universität Berlin, Hochschulstart, Immatrikulation

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