Immatrikulationsfrist, Studiengangwechsel?
Ich habe den Zulassungsbescheid meiner neuen Hochschule bestätigt, jetzt soll ich mich innerhalb der nächsten 14 Tage immatrikulieren. Für Hochschulwechsler verlangen sie eine Bescheinigung über das Bestehen des Prüfungsanspruches.
Von meiner alten Hochschule habe ich bisher nur ein schreiben bekommen, dass ich zum 31.08 von Amts wegen exmatrikuliert werde. Prüfungsanspruch habe ich natürlich nicht verloren.
in dem Exmatrikulationsbescheid steht noch, dass ich eine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen kann.
bestätigt die Exmatrikulationsbescheinigung meinen Prüfungsanspruch?
Reicht der Bescheid und die Bescheinigung, um mich zu Immatrikulieren?
darf ich mich erst nach dem 31.08 einschreiben? Dann würde ich die Fristen aber überschreiten.. (14 Tage)
es geht nicht um den gleichen Studiengang