Fernstudium – die besten Beiträge

Anerkennung ILS / SGD - Lehrgänge in Verbindung mit anderen Qualifikationen?

Servus zusammen,

also ich habe zwei Berufsausbildungen nicht kaufmännischer Natur und einen Meisterbrief und möchte nun gerne noch einen Betriebswirt oben drauf setzten.

Das Problem:

Für IHK (Technischer Betriebswirt oder der normale) fehlt mir die Unterstützung der Firma für die 6 Monatige Projektphase. Und ohne Projekt ist es schwer sich was aus den Fingern zu saugen :((

Für den staatlich geprüften Betriebswirt erfülle ich die Voraussetzungen nicht, da keine Kaufmännische Lehre zu Grunde liegt.

Ein nebenberufliches Studium wäre mir nach X Jahren Weiterbildung dann doch etwas zu viel, da ich irgendwann auch mal was anderes als nur Schule oder Arbeit machen will... . (Gab noch weitere Qualifikationen / Lehrgänge in der Vergangenheit)

Jetzt bietet das ILS ja einen "geprüften Betriebswirt (ILS)" an. Hat den schon mal wer gemacht? Und wie wird der zu Kenntnis genommen? Und was bringt er einen persönlich?
Mir ist klar, dass er weniger Wert hat als die anderen Lehrgänge, keine Frage.
Die Frage ist, ob man damit trotzdem als "qualifizierteres Personal" gilt, oder eher immer noch als "Meister wie die Anderen auch". Bzw. ob so etwas überhaupt mit berücksichtigt wird und wohlwollend aufgenommen werden kann? (Hier wäre eine Antwort von Personaler sehr interessant)

Der Lehrgang hätte für mich folgende Vorteile:
- Ich könnte Ihn ohne fremde Hilfe bewerkstelligen (Freistellungen)
- Es bedarf keine Projektarbeit im Betrieb (die ich nicht kriegen werde)
- Ich brauche keine Kaufmännische Ausbildung (die ich nicht habe)
- Privat nutzt er mir bei meinem Interesse mit Wirtschaft :D

Daher wäre eine sachliche Antwort mit Pro und Contra von Vorteil :P
Und Erfahrungen bei der Bewerbung wären auch interessant :)
Und bitte redet es weder schlechter noch schöner als es ist, da ich manchmal das Gefühl habe dass Lehrgänge im allg. nur als schlecht oder gut beschrieben werden :D

Liebe Grüße

Schule, Ausbildung, Betriebswirt, Fernstudium, ILS, SGD, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Verlängert sich dieser Vertrag (Studium)?

Guten Tag allerseits!

Da mir die Zeichen ausgehen, hier die Kurzfassung:

Erstes Semester ist ein Fernstudium, ab dem zweiten Semester Duales Studium (hab zum 1. Sem. kein Unternehmen gefunden). Habe die Passagen des Vertrags leicht abgeändert ("zensiert"). Meine große Frage betrifft 2.4. Vertragsverlängerung. Verlängert sich dieser Vertrag nun oder nicht? Ich habe keine Prüfung absolviert (2.3.) und nehme an, daher auch Nichtbestanden (Grund: Andere Ausbildung in Aussicht). Jedoch auch noch kein Exmatrikulationsschreiben der Hochschule erhalten. Das Geschriebene in 2.4. verwirrt mich schon sehr.

Vielen Dank!

1.1. Studiengangsbezeichnung und Abschluss

Die Hochschule verpflichtet sich zur Durchführung des ersten Semesters des Fernstudiengangs B.A. Soziale Arbeit nach der jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnung. Der Vertrag kommt mit der elektronischen Annahmebestätigung durch die Hochschule zustande. Der Studierende kann maximal 30 ECTS in einem Semester erwerben. Der Inhalt der angebotenen Lehrveranstaltungen sowie der jeweils dafür vorgesehenen Zeitraum ergeben sich aus dem Modulhandbuch mit Curriculum, welches dem Studierenden im Online System digital zur Verfügung gestellt wird. Ferner kann der Studierende eine Ausfertigung der Studien- und Prüfungsordnung des gewählten Fernstudiengangs für das Fernstudium an der Hochschule im Online System digital einsehen.

2.1. Vertragsdauer

Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Monaten (ein Semester). Der Studierende kann maximal 30 ECTS in diesem Zeitraum erwerben. Er beginnt am 01.10.2019, frühestens jedoch mit Erhalt der Zugangsdaten zum Management System, und endet am 31.03.2020, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ab dem zweiten Semester gilt der reguläre Studienvertrag, der separat zwischen der Hochschule und dem Studierenden abgeschlossen wird. Die erfolgreich erbrachten Leistungen aus dem ersten Semester des Fernstudiums werden im Dualen Studium anerkannt.

2.3. Nichtbestehen notwendiger Prüfungen

In dem Fall, dass der Studierende die für den erfolgreichen Abschluss des Studiengangs notwendige Prüfungen endgültig nicht besteht, endet der Unterrichtsvertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit endgültigen Nichtbestehen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation des Studierenden.

2.4. Vertragsverlängerung

Wenn der Studierende nicht alle Leistungsnachweise, die für das erste Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrags festgelegten Studiengangs nach dem Modulhandbuch vorgesehen sind, innerhalb der nach Ziff. 2.1. dieses Vertrags vereinbarten Vertragslaufzeit erbringt, verlängert sich dieser Vertrag automatisch um sechs Monate. In diesem Zeitraum können ausschließlich Leistungen für die Module aus dem ersten Semester des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs weiter genutzt und ausschließlich Klausuren in den Modulen des ersten Semesters des in Ziff. 1.1. dieses Vertrages festgelegten Fernstudiengangs geschrieben werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.

Studium, Recht, duales Studium, Vertrag, Fernstudium, Ausbildung und Studium, IUBH, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fernstudium