Hallo,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Lage in Schulen (in Hamburg):
Ich habe in einer Religionsklausur 0 Punkte bekommen, weil der Abteilungsleiter der Oberstufe (Herr L…) den Verdacht hatte, ich hätte mit ChatGPT geschrieben. Nicht nur ich, sondern auch andere Schüler*innen aus dem Kurs wurden mit 0 Punkten bewertet – allein auf Grundlage eines Verdachts, ohne konkreten Beweis.
Mir wurde nicht genau erklärt, woran der angebliche KI-Einsatz erkennbar war. Ich wurde auch nicht angehört oder befragt. Das Ganze wirkt sehr pauschal und hat meinen Notenschnitt massiv ruiniert – und das im Abiturjahrgang.
Meine Frage:
Darf eine Schule einfach auf Verdacht hin eine Arbeit mit 0 Punkten bewerten, ohne Beweis oder Gespräch?
Welche rechtlichen Grundlagen gelten da (insbesondere in Hamburg)?
Und: Muss ich ein Nachschreiben akzeptieren, obwohl mir nichts bewiesen wurde?
Ich würde mich freuen, wenn jemand hier Erfahrung oder rechtliches Wissen dazu hat. Danke im Voraus!